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Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · 2015-06-03

Müller-Altermatt Stefan · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2015-06-03

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Milchkuh-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Sie ist ein finanzpolitisches Extremwagnis, und sie unterliegt einer grundfalschen Annahme.

Über das Wagnis bezüglich der Bundesfinanzen haben sich die Kommissions- und Fraktionssprecher hinlänglich ausgelassen. Wir wissen es: Die 1,5 Milliarden Franken, welche fehlen werden, werden zwangsläufig eingespart werden müssen. Sie werden dort eingespart werden müssen, wo man die Bundesfinanzen kurzfristig auch beeinflussen kann - innerhalb von 30 Milliarden Franken. Das gibt unter dem Strich eine 5-prozentige Kürzung für Bauern, für Forscher, für die Verantwortlichen in der Armee. Ich wünsche den Befürwortern der Initiative viel Spass, wenn sie das diesen Menschen erklären müssen. So viel zum finanzpolitischen Wagnis.

Nun sagen die Initianten ja aber, dieses Wagnis müsse man eigentlich gar nicht eingehen, das hätte gar nicht entstehen dürfen, schliesslich würden die Gelder der Mineralölsteuer ja quasi widerrechtlich in die allgemeine Staatskasse fliessen und sie würden dort nur fehlen, weil vorher eine Abzocke vorliege. Das ist eben grundfalsch. Wir haben Verfassungsgrundlagen, welche aussagen, wie die Mineralölsteuer verwendet werden soll. Wir haben Beschlüsse von Volk und Ständen, welche die Ausgestaltung der Finanzströme im Verkehrsbereich abgesegnet haben. Zu suggerieren, hier werde der Strasse Geld weggenommen, welches sie zugut hätte, ist unredlich. Oder anders gesagt: Der Melker dieser Milchkuh ist niemand anderes als das Volk, weil das Volk es so wollte.

Es ist auch historisch verquer zu behaupten, der Strasse würden Gelder gestohlen. Historisch war der Benzinzoll nämlich für die allgemeine Staatskasse bestimmt. Erst später wurde eine teilweise Zweckbindung eingeführt, dies übrigens im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern und unseren Nachbarn. Deutschland und Österreich haben die einstigen Zweckbindungen sogar aufgehoben.

Auch wenn die Initiative aus diesen Gründen schlicht unbegründet ist, darf man sich fragen, was denn passierte, wenn sie angenommen würde. Es würden Steuergelder auf Vorrat angehäuft. Man würde nämlich mehr Geld in die Strassenkasse buttern, als dort überhaupt ausgegeben werden könnte. Dafür könnte man auf der anderen Seite mit grosser Wahrscheinlichkeit die Ausbauschritte von Fabi nicht mehr finanzieren. Der öffentliche Verkehr würde also wieder an Attraktivität verlieren, die Leute stiegen aufs Auto um, der Strassenverkehr würde noch dichter und gestauter, und das Eigentor der Initianten der Milchkuh-Initiative wäre perfekt.

Das gestapelte Geld hätte auch eine Ungerechtigkeit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern zur Folge. Wenn der Schienenverkehr mehr Geld braucht, dann gehen die Billettpreise hoch. Der Nutzer zahlt einen Ausbau mit. Bei der Strasse wäre das nicht mehr möglich respektive über Generationen hinweg nicht mehr nötig. Das ist nicht gerecht, wenn man eben berücksichtigt, dass der Strassenverkehr 5 Milliarden Franken an externen Kosten verursacht, die er nicht mitträgt. Gerechtigkeit sieht anders aus.

Die Milchkuh-Initiative ist also unberechtigt, sie ist hochriskant, sie ist ungerecht, und sie ist deshalb abzulehnen.