Weibel Thomas · Nationalrat · 2015-06-03
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-06-03
Wortprotokoll
Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Allgemein wird das Problem der zu geringen Zahl an Ausbildungsplätzen zwar anerkannt, doch findet die Mehrheit, dass eine Verfassungsänderung, wie sie die Initiative vorschlägt, nicht die richtige Lösung sei. Ich will Ihnen aber begründen, warum wir von der Minderheit der Meinung sind, dass der Initiative dennoch Folge zu geben sei.
Was verlangt die Initiative? Kurz zusammengefasst: Die Ausbildung der Ärzte sei in die Verfassung aufzunehmen. Die Ausbildung soll den langfristigen Bedarf decken, die Kantone sollen weiterhin dafür zuständig sein, aber der Bund soll eine subsidiäre Kompetenz erhalten einzugreifen, falls die Kantone ihrer Aufgabe nicht rechtzeitig nachkommen.
Um das heute verfügbare Arbeitsvolumen mit in der Schweiz ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten weitgehend zu halten, müssten unter Berücksichtigung der Verluste und des abnehmenden Beschäftigungsgrades in der Schweiz in der Zukunft rund 1300 bis 1400 Ärztinnen und Ärzte pro Jahr ausgebildet werden. Immer mehr Frauen studieren Medizin. Dass sie neben dem Beruf auch Kinder haben möchten, führt dazu, dass drei Frauen das gleiche Arbeitsvolumen wie zwei Männer erbringen. Es ist aber nicht nur die Feminisierung, die mehr Ausbildungsplätze erfordert. Wie bereits die Initiantin ausgeführt hat, erhielten 780 Medizinstudenten im Jahr 2012 ein eidgenössisches Diplom, während im selben Jahr 2400 ausländische Ärzte eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz bekamen.
Im Jahr 2020 werden rund tausend frischausgebildete Ärztinnen und Ärzte unsere Universitäten verlassen und unserem Gesundheitssystem neu zur Verfügung stehen. Somit haben wir immer noch 300 bis 400 klinische Studienplätze zu wenig. In diesen Überlegungen nicht berücksichtigt ist die Tatsache, dass rund 250 Ärzte jährlich ins Ausland abwandern; wir wissen nicht, wie viele von ihnen wieder zurückkommen. [PAGE 870]
Es ist definitiv klar, dass Handlungsbedarf besteht. Wir haben zu wenig Medizinnachwuchs. Aufgrund der Annahme der Masseneinwanderungs-Initiative wird auch die Importlösung aus dem europäischen Raum nicht mehr funktionieren. Eine europäische Studie zeigt übrigens auch auf, dass wir in der Schweiz eine der tiefsten Raten an Medizinstudentinnen und -studenten haben. Die Finanzierung und der entsprechende Konflikt sind ein schwieriges Thema. Die Kantone werden darauf hinweisen, dass man ihnen nicht einfach die Kosten zuschieben kann. Sie würden sich auch keine Eingriffe in die Zuteilung der Studienplätze zu den diversen Fachrichtungen gefallen lassen. Es braucht den politischen Willen, dieses Problem zu lösen, dazu braucht es auch ein Entgegenkommen der Kantone.
Die Kommission diskutierte insbesondere auch die Frage, ob es einen neuen Verfassungsartikel brauche, um das unbestrittene Problem zu lösen. Die Verwaltung hat festgehalten, dass bereits Artikel 117a Absatz 2 Buchstabe a der Bundesverfassung dem Bund eine subsidiäre Kompetenz gibt, hier quantitativ zu steuern. Zwar haben die Kantone bereits gehandelt, aber es ist nicht ausreichend. Zudem sind sie an einer Grenze angelangt. Um weiter handeln zu können, braucht es jetzt eine substanzielle Unterstützung von Bundesseite. Eine Regelung auf Gesetzesstufe würde deutlich schneller zum Ziel führen als ein neuer Verfassungsartikel, welcher bekanntlich eine Volksabstimmung braucht. Eine parlamentarische Initiative ist nicht so starr, dass im vorliegenden Fall nur eine Lösung mit der Verfassungsänderung möglich ist. In der zweiten Phase ist es möglich, gemäss den Wünschen, wie sie auch von der FMH und anderen Exponenten in der Anhörung geäussert worden sind, Änderungen zu prüfen und allenfalls vorzunehmen. Dabei kann auch zwischen einer Verfassungs- und einer Gesetzeslösung abgewogen und die bessere Lösung gewählt werden.
Zusammenfassend halte ich fest: Es besteht Handlungsbedarf. Die Initiative ist eine Möglichkeit, den Prozess zu beschleunigen. Der Druck auf die Kantone und die Universitäten kann nur mit dieser parlamentarischen Initiative aufrechterhalten werden. Wir sind gewillt, auch zweckdienliche Wege zu gehen, die nicht wörtlich dem Initiativtext entsprechen. Wenn wir der Initiative aber keine Folge geben, dann ist dieses Kapitel geschlossen, was der Problematik sicher nicht dienlich wäre.
Ich fordere Sie deshalb auf, meiner Minderheit zu folgen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.