Amstutz Adrian · Nationalrat · 2015-03-02
Amstutz Adrian · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-02
Wortprotokoll
Unter dem Titel "Steuerbefreiung von Vereinen" hat Ständerat Kuprecht noch im letzten Jahrzehnt die Motion 09.3343 eingereicht. [PAGE 7] Diese wurde von beiden Räten angenommen. Was heute vorliegt, ist die gesetzliche Umsetzung. Mit der Vorlage soll erreicht werden, dass juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinne 20 000 Franken nicht übersteigen, bei der direkten Bundessteuer nicht mehr besteuert werden, sofern diese Gewinne ausschliesslich und unwiderruflich diesen ideellen Zwecken gewidmet sind. Ihre Kommission hat mit 12 zu 11 Stimmen Eintreten beschlossen und beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zu dieser Vorlage.
Worum geht es? Tausende von Vereinen in den Bereichen Sport, Musik und Kultur nehmen im Dienste der Allgemeinheit Aufgaben wahr, die in der Regel nicht besoldet sind. Trotzdem fallen diese Vereine, Stiftungen und ähnlichen juristischen Personen grundsätzlich unter die Steuerpflicht. Heute gilt, dass juristische Personen, also auch Sport-, Musik- und Kulturvereine, grundsätzlich steuerpflichtig sind. Steuerbefreit sind heute nur Vereine und Stiftungen, die gemeinnützig sind oder einen landesweiten Kultuszweck verfolgen. Damit ein Verein als gemeinnützig steuerbefreit wird, muss er ein Gesuch stellen. Die Steuerbefreiung, wenn sie gewährt wird, gilt dann dauernd. Vereine, die also nur Musik machen, Fussball spielen oder einen Lesezirkel bilden, sind nicht steuerbefreit. Sie gelten nicht als gemeinnützig, und ihr Gewinn ist damit mit Ausnahme der Mitgliederbeiträge steuerpflichtig. Auch für diese Vereine gelten heute Freigrenzen. Beim Bund sind es heute 5000 Franken pro Jahr, die steuerbefreit sind. Die Kantone haben eine grosse Vielfalt von Freigrenzen, das soll auch so bleiben.
Diese Vorlage will die Unterschiede in den Kantonen nicht beseitigen. Sie will aber wenigstens im Bereich der direkten Bundessteuer, die ja hier zu unseren Aufgaben gehört, neu regeln, dass Gewinne juristischer Personen von bis zu 20 000 Franken pro Jahr - heute sind es nur 2000 Franken - steuerbefreit sein sollen, sofern diese 20 000 Franken ausschliesslich ideellen Zwecken zugeführt werden.
Nach heutigem Recht, und das würde beibehalten, definiert sich der ideelle Zweck negativ, und zwar in dem Sinne, dass ein Zweck ideell ist, wenn er nicht wirtschaftlich ist. Sobald also eine juristische Person ihren Mitgliedern einen geldwerten Vorteil verschafft, ist ihr Zweck nicht mehr ideell, sondern wirtschaftlich. Die Steuerbefreiung gilt hingegen, wenn ein ideeller Zweck etwa in den typischen Bereichen Sport, Musik, Kultur und Ähnlichem besteht, und sie gilt auch dann, wenn der Sport- oder Musikverein nebenbei noch eine kleingewerbliche Tätigkeit ausübt. Wenn also der Handballclub am Samstagabend nach dem Match ein Restaurant führt und es dann wieder schliesst, also keinen Dauerbetrieb aufrechterhält, dann ist er nicht mehr steuerpflichtig.
Die Vorlage, wie sie jetzt daherkommt, ist einfach formuliert. Sie wird von den finanziellen Auswirkungen her nach Auskunft des Bundesrates zu Mindereinnahmen in niedriger einstelliger Millionenhöhe führen. Erwartet wird aber eine beachtliche administrative Vereinfachung.
Die Minderheit begründet ihre Ablehnung damit, dass Steuerausfälle drohen, dass Zweifel bestehen, ob genügend klar definiert werden kann, welche Vereine und übrigen juristischen Personen wirklich steuerbefreit sind, und ob es allenfalls Umgehungsmöglichkeiten gibt. Im Weiteren bestehen Zweifel in Bezug auf die genaue Umsetzung. Zudem sollen Befreiungstatbestände nicht ausufern.
Die Mehrheit empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Namens der Kommission möchte ich Ihnen hier dasselbe empfehlen.