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Maier Thomas · Nationalrat · 2015-03-02

Maier Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2015-03-02

Wortprotokoll

Wir Grünliberalen staunen schon darüber, wie rasch Grundsätze über Bord geworfen werden. Wir staunen auch darüber, dass Argumente, die erst gegen das eine ins Feld geführt wurden, plötzlich fürs Gegenteil Verwendung finden.

Worum geht es? Die Vorlage, über die wir hier diskutieren, will eine Ausweitung der heute bestehenden Steuerbefreiungstatbestände. Juristische Personen, die ideelle Zwecke verfolgen und deren Gewinne 20 000 Franken nicht übersteigen, sollen von der direkten Bundessteuer befreit werden. Was ist denn hier Fakt? Fakt ist, dass das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Artikel 56 bereits Ausnahmen von der Steuerpflicht vorsieht, darunter fallen auch juristische Personen mit gemeinnützigen Zwecken. Eine bloss nützliche oder ideelle Tätigkeit genügt heute für eine Steuerbefreiung nicht. Das hat seinen guten Grund: Ideelles Handeln setzt weder eine Förderung des Gemeinwohls noch Uneigennützigkeit voraus; ein Schachclub verfolgt ebenso ideelle Zwecke wie politische Organisationen und Sportvereine. Vereine mit ideellen, geselligen oder vorwiegend persönlichen, wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Zwecken haben in der Regel primär die Aufgabe, ihren Mitgliedern eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und -gestaltung zu ermöglichen. Auch wenn beispielsweise die Förderung der musikalischen Ausbildung oder die Förderung von Sport im öffentlichen Interesse liegt und diverse Vereine gewisse Leistungen für Nichtmitglieder erbringen, so kommt ihre Tätigkeit doch vorwiegend den eigenen Mitgliedern zugute.

Ein weiterer Fakt ist: Ob eine Organisation sogenannte ideelle Zwecke verfolgt, muss in jedem Einzelfall aufwendig abgeklärt werden. Damit bin ich wieder beim Anfang meines Votums: Überall sonst wird von denjenigen, die heute dieser Vorlage zustimmen wollen, der enorme administrative Aufwand der Bundesverwaltung kritisiert. Was genau aber machen wir hier jetzt? Mit einer Annahme der Vorlage würden wir einen massiven Administrationsaufwand auslösen, der in keinem Verhältnis zum eventuellen Nutzen für solche Organisationen steht. Eine Organisation, deren Zweck wirklich ideell ist, hat meist gar keinen Gewinn; wenn sie trotzdem einen Gewinn macht, kann sie eine Rückstellung für ein Projekt im Folgejahr vorsehen - und voilà, das Problem ist gelöst. Wenn sie in einem Jahr trotz allem mehr als 20 000 Franken Gewinn erwirtschaftet, ist es richtig, dass dieser besteuert wird.

Gut, Sie können der Vorlage eventuell zustimmen, wenn Sie meinen, Sie müssten ein kleines Wahlgeschenk verteilen, auch wenn dies den Bund ein paar Millionen Franken kostet. Aber Sie könnten solche Organisationen mit einem viel kleineren Beitrag direkt unterstützen, dann erhielten sie Beiträge, die höher ausfallen würden als die Steuern, die sie mit dieser Vorlage einsparen würden.

Wenn wir schon jemandem einen Freibetrag zugestehen, soll damit ein öffentliches Interesse gefördert werden. Genau dafür gibt es schon heute die Möglichkeit der Steuerbefreiung, die wir vielen guten Vereinen in diesem Land anbieten, die diese Möglichkeit auch nutzen können.

Wir von den Grünliberalen meinen, dass es diese Vorlage nicht braucht. Wir empfehlen Ihnen darum, nicht darauf einzutreten.