Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2015-03-02
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-02
Wortprotokoll
Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Kollege Carlo Sommaruga eine Gesetzesänderung, wonach Whistleblowern politisches Asyl gewährt wird und/oder ihre Ausweisung respektive Auslieferung an Drittstaaten verboten ist, wenn sie schwerwiegende rechtsstaatliche Verletzungen oder gravierende Verstösse gegen die demokratischen Rechte und Bürgerrechte publik machen, die von einem Staat begangen werden. Das politische System, das im betroffenen Staat herrscht, soll für den Entscheid keine Rolle spielen.
Der Initiant weist in seiner Begründung auf die ehemals aktuellen Fälle von Edward Snowden und Bradley Manning hin. Die Gründung der Internetplattform Wikileaks und die Veröffentlichung von Zehntausenden von Dokumenten über die fortgesetzte Verletzung von rechtsstaatlichen Prinzipien, Bürgerrechten und demokratischen Spielregeln hätten zu einer neuen Realität der Transparenz geführt. Dies betreffe nicht zuletzt auch demokratische Länder, welche im Namen der Staatsräson solche Verletzungen begehen und somit die Rechte ihrer Bürgerinnen und Bürger einschränken respektive behindern würden, obwohl sie diese eigentlich schützen müssten.
Der Initiant und die ihn unterstützende Kommissionsminderheit sind deshalb der Meinung, dass zum Schutze von sogenannten Whistleblowern, welche Missstände anprangern und publik machen, neue Instrumente geschaffen und [PAGE 31] entsprechende Vorkehrungen getroffen werden müssen. Auf der einen Seite müsste Whistleblowern derselbe Schutz zukommen wie politischen Flüchtlingen; in diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Rechtslage weder Snowden noch Manning in unserem Land politisches Asyl erhalten. Auf der anderen Seite müsste die Gesetzgebung im Bereich der internationalen Hilfe in Strafsachen ebenfalls angepasst werden, damit Whistleblower nicht mehr ausgeliefert werden können. Whistleblower würden heute ein sehr grosses Risiko eingehen. Im Interesse des Rechtsstaates und der Bürgerrechte, für die sich Whistleblower ja einsetzen würden, müssten sie unbedingt besser geschützt werden können.
Die Kommissionsmehrheit lehnt die parlamentarische Initiative ab und ist der Meinung, dass es nicht nötig ist, für den Schutz von sogenannten Whistleblowern besondere gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Gemäss dem geltenden Ausländerrecht ist es dem Bundesrat bereits heute möglich, in begründeten Fällen eine Aufenthaltsbewilligung zu erteilen, nämlich um wichtigen öffentlichen Interessen Rechnung zu tragen - ich verweise auf Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b des Ausländergesetzes. Dies ist auch möglich beim Vorliegen von staatspolitischen Gründen - ich verweise auf Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit.
Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass diese Bestimmungen genügen und dass sie nicht ausgeweitet werden sollten. Ein genereller Rechtsanspruch auf Asyl - worauf die Initiative letztlich hinausläuft - erscheint ihr hingegen äusserst problematisch und schlicht übertrieben.
In diesem Zusammenhang darf auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass zum Beispiel eine Verletzung des Amtsgeheimnisses einen Straftatbestand darstellt und in einem solchen Fall, auch rechtsstaatlich gesehen, eine strafrechtliche Verfolgung absolut legitim ist. Wir kennen diesen Straftatbestand bekanntlich auch in der Schweiz. Sollte ein Whistleblower hingegen aufgrund seiner politischen Anschauungen verfolgt werden und wäre damit offensichtlich auch eine Gefährdung seines Leibes, seines Lebens oder seiner Freiheit gegeben, so würde automatisch ein handfester Asylgrund vorliegen, der dann selbstverständlich auch bei diesem Whistleblower berücksichtigt würde - ich verweise auf Artikel 3 des Asylgesetzes.
Die Staatspolitische Kommission beantragt mit 13 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.