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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-02

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-02

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich kurz zusammenfasse, weshalb wir Ihnen diese Botschaft unterbreiten und welches die wichtigsten Änderungen sind.

Die Botschaft zur Optimierung des Rechnungsmodells hat zum Ziel, die Rechnungsdarstellung des Bundes zu verbessern und die Abweichungen von den internationalen Rechnungsstandards, das sind Ipsas-Normen, zu reduzieren. Wir wollen auch noch einige Gesetzesanpassungen vorschlagen, nicht zuletzt auch in der erwähnten Frage der Regelung der Sparkasse Bundespersonal. Weiter schlagen wir Ihnen die Bilanzierung der Vorsorgeverpflichtungen und der Rüstungsgüter vor - auch das ist eine Diskussion, die wir schon seit einiger Zeit führen. Zudem soll die heutige Finanzierungs- und Mittelflussrechnung auf die Finanzierungsrechnung reduziert werden. Wir wollen Ihnen dafür künftig eine Geldflussrechnung unterbreiten und damit auch das Konzept übernehmen, das in der Privatwirtschaft seit Langem bekannt ist. Auch die Kantone vollziehen dieses Konzept, und zwar mit dem Rechnungsmodell HRM2. Im Weiteren sind bei der Erfolgsrechnung Anpassungen in der Gliederung vorgesehen, was aber eine Frage der Rechnungslegung ist.

Aus finanzpolitischer Sicht interessant und wichtig für Sie ist, dass wir eine Änderung der Buchungspraxis bei Agios und Disagios vorschlagen, und zwar bei Anleihen des Bundes. Bisher buchten wir diese Agios und Disagios im Emissionsjahr ein, d. h., wir vereinnahmen sie vollständig im Emissionsjahr, obwohl sie zu diesem Zeitpunkt eigentlich gar nicht budgetierbar sind. Das hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass ein guter Teil der Abweichungen zwischen dem Rechnungsergebnis und dem Budget auf diese Vereinnahmung im Budget im Emissionsjahr zurückzuführen ist. Das hat zu Kreditresten geführt. Wir wollen in Zukunft etwas genauer sein und diese Agios/Disagios nicht mehr im Emissionsjahr, sondern verteilt über die Laufzeit der Anleihen in die Berechnung der Schuldenbremse einfliessen lassen. Damit können wir sie auch budgetieren.

Weiter haben wir für Kreditüberschreitungen, die nachträglich vom Parlament mit der Staatsrechnung zu genehmigen sind, zwei Ergänzungen vorgeschlagen, d. h. bei den Beiträgen an die Sozialversicherungen und bei der Einlage aus allgemeinen Bundesmitteln in den Bahninfrastrukturfonds; das sind dann Zahlen, die wir erst Anfang des jeweiligen folgenden Jahres auf der Rechnung haben.

Wir bitten Sie, hier der Vorlage zuzustimmen.

Die konsolidierte Rechnung soll erweitert werden. Wir haben lange darüber diskutiert, ob wir sie vollständig beseitigen oder ob wir sie erweitern sollen. Heute gilt sie für das Stammhaus und die dezentralen Verwaltungseinheiten. Nun wollen wir eine Vollkonsolidierung aller vom Bund beherrschten Einheiten vornehmen, d. h. von Post, Swisscom, SBB sowie von AHV, IV und ALV. Damit werden Sie eine umfassende Darstellung, eine umfassende Rechenschaftsablage der Finanz-, Ertrags- und Vermögenssituation des Bundes haben. Diese neue Vollkonsolidierung soll vor allem Ihrer Information dienen.

Ich komme zur Sparkasse Bundespersonal, zu der ja ein Minderheitsantrag verlangt, dass man dafür eine eigene gesetzliche Grundlage vorsieht. Wir schlagen Ihnen vor, dass wir die entsprechende Regelung ins Finanzhaushaltgesetz aufnehmen. Heute haben wir eine Regelung in der Finanzhaushaltverordnung. Die Regelung für die SKB in Artikel 72 der Finanzhaushaltverordnung zeigt Ihnen ja, dass es hier um Tresoreriemassnahmen geht - die Bestimmung gehört zum Abschnitt "Tresorerie". Es geht also nicht um eine eigenständige, selbstständige bankähnliche Institution, sondern in erster Linie um ein Instrument der Tresorerie für den Bund. Entsprechend schlagen wir Ihnen vor, dass wir die Regelung für die Sparkasse Bundespersonal im Finanzhaushaltgesetz vorsehen. Eine Verordnung ist formell gesehen keine genügende Grundlage, darum wollen wir diese Regelung ins Finanzhaushaltgesetz überführen.

Ich bin aber schon klar der Auffassung, dass es sich nicht lohnt, ein Gesetzgebungsverfahren an die Hand zu nehmen, wenn man in dieser einfachen, administrativ nicht aufwendigen Art und Weise eine genügende gesetzliche Grundlage schaffen kann, ohne die ganze Gesetzesmaschinerie anzuwerfen, um ein eigenes Gesetz für die Sparkasse Bundespersonal zu machen. Die SKB existiert seit 1951, hat ohne irgendwelche Probleme gearbeitet und in einer hervorragenden Art und Weise Mittelbeschaffung für den Bund machen können. Sie hat, wie Frau Nationalrätin Schneeberger gesagt hat, ein ganz klar begrenztes Geschäftsfeld, das mit sehr kleinen und überschaubaren Risiken verbunden ist.

Ich möchte Sie darum bitten, diese Regelung jetzt im Finanzhaushaltgesetz einzubauen.

Dann gibt es noch Änderungen anderer Erlasse; Herr Nationalrat Grin hat darauf hingewiesen. Ich verzichte darauf, auf diese auch noch einzugehen. Ich möchte Ihnen einfach zum Schluss noch sagen: Wir sind bei der Rechnungslegung sehr weit gekommen, wir machen hier noch einen grossen Schritt in Richtung mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

Ich möchte Sie bitten, der Vorlage integral zuzustimmen.