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Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2015-03-02

Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2015-03-02

Wortprotokoll

Das Ziel dieser Vorlage ist es, den veränderten Anforderungen an die Rechnungslegung zu entsprechen, die Rechnungsdarstellung weiter zu verbessern und die Abweichungen von den Ipsas-Normen zu reduzieren. Vor einem Jahr wurde hierzu ein Bericht angefertigt und eine Konsultationsvorlage mit verschiedenen Schwerpunkten erstellt. Einer dieser Schwerpunkte war die konsolidierte Rechnung. In der Kommission wurde die Möglichkeit eines Übergangs zu einer Vollkonsolidierung aller vom Bund beherrschten Einheiten diskutiert. Der Nutzen der Konsolidierung besteht darin, dass sie den Blick auf das Ganze ermöglicht. Heute ist nicht klar, wie viele Einheiten nicht in der engeren Bundesrechnung sind, aber für den Bund in irgendeiner Form finanzielle Konsequenzen haben könnten. Die Vollkonsolidierung ergibt eine vollständige Beleuchtung der Vermögensverhältnisse. Sie ist ein Instrument mit Angaben über das gesamte Eigenkapital, über die gesamten Verpflichtungen und über die gesamte Verschuldung des Bundes. Die Kommission hat sich sodann anlässlich dieser Konsultation fast einstimmig - mit 20 zu 1 Stimmen - für eine Vollkonsolidierung ausgesprochen. Der Bundesrat folgte dieser Ansicht zur Vollkonsolidierung, was sich nun auch in dieser Vorlage widerspiegelt.

Die Optimierung des Rechnungsmodells gemäss dieser Vorlage beinhaltet zusammengefasst folgende wesentlichen Anpassungen: In Zukunft werden Unternehmen, an denen der Bund einen Anteil von mehr als 50 Prozent hält, sowie die Sozialversicherungswerke des Bundes in die konsolidierte Rechnung Bund einbezogen. Mit der Einführung einer Geldflussrechnung nach heute gängigen Normen wird eine Angleichung an die Rechnungslegung der Kantone und Gemeinden angestrebt. Die neuen Vorgaben zu den Finanzinstrumenten haben Bewertungsveränderungen bei den Anleihen zur Folge, die sich auf die Schulden und auf die Finanzierungsrechnung auswirken. Neu werden Agios und Disagios periodengerecht verteilt, was eine glättende Wirkung auf die Finanzierungsrechnung hat. Rüstungsgüter und Anzahlungen auf Güter und Dienstleistungen sowie die Vorsorgeverpflichtungen und übrige Leistungen zugunsten der Arbeitnehmenden sollen neu bilanziert werden. Mit diesen Vorhaben wird den Anforderungen sowohl der internationalen statistischen Regelwerke als auch der Ipsas entsprochen. Sämtliche Anpassungen des Rechnungsmodells sollen auf den 1. Januar 2017 eingeführt werden.

Des Weiteren beantragt der Bundesrat, für die Sparkasse Bundespersonal (SKB) eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Die Regelung der Sparkasse liegt heute auf Verordnungsebene, nämlich bei Artikel 72 der Finanzhaushaltverordnung. Weil es um Mittelbeschaffung geht und es deshalb eine gesetzliche Grundlage braucht, wird das nun im Finanzhaushaltgesetz mit dieser Vorlage aufgenommen. Im Rahmen der informellen Konsultation wurde ein zusätzlicher Bericht gefordert, der die Vor- und Nachteile der SKB aufzeigen und als Entscheidungsgrundlage für die Weiterführung oder Abschaffung der SKB dienen soll. Dieser Bericht lag bei der Beratung in der Kommission zusammen mit der Botschaft vor, und aufgrund dieses Berichtes stellt die Finanzkommission die Existenzberechtigung der Kasse nicht infrage.

Für die Minderheit Amaudruz, und das entspricht auch dem Rückweisungsantrag Aeschi Thomas, ist das Finanzhaushaltgesetz der falsche Ort für eine gesetzliche Grundlage für die SKB. Ausserdem bestehe ein erhebliches Haftungsrisiko für den Bund. Weiter verfüge die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht über das benötigte Fachwissen, um ein im Finanzsektor aktives Institut zu überwachen. Die Mittelbeschaffung sei zu teuer. Schliesslich ist auch die Rede von einer allfälligen Integration in die Postfinance. Deshalb solle der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für die Kasse in einer separaten Vorlage unterbreiten.

Die Mehrheit der Kommission liess sich von folgenden Argumenten überzeugen:

1. Zur Haftung: Die Sparkasse verfügt über ein überschaubares, einfaches Geschäftsmodell - Sparen und Bezahlen. Es gibt keine Bargeldtransaktionen, keine Zahlungen ins oder vom Ausland. Es werden weder Kredite noch Hypotheken gewährt. Die Geschäftsprozesse werden von einem Team von sechs Mitarbeitern erledigt. Andere Prozesse werden outgesourct. Mit einer ausgewogenen Balance zwischen intern erbrachten und extern in Auftrag gegebenen Dienstleistungen wird eine effiziente und sorgfältige Geschäftsführung sichergestellt. Es bestehen zwei Risiken: die Verletzung der Sorgfaltspflicht oder strafrechtlich relevante Handlungen Dritter, namentlich Skimming-Missbräuche. Mit Blick auf den bisherigen Schadenverlauf sind diese Risiken jedoch überschaubar und gering. Die Eidgenössische Finanzkontrolle überwacht die Risiken. Sie ist durchaus in der Lage, diese Prüfung sachgerecht und professionell durchzuführen. Die SKB unterliegt dem Geldwäschereigesetz und ist der Finma unterstellt. Es besteht sowohl ein internes Kontrollsystem als auch eine externe Revisionsstelle.

2. Zur Mittelbeschaffung: Die Finanzierungskosten wurden über eine lange Periode analysiert. Hätten die Mittel der SKB am Geld- und Kapitalmarkt refinanziert werden müssen, wären in den letzten fast vierzig Jahren jährlich Mehrkosten von rund 12 Millionen Franken entstanden. In den vergangenen zehn Jahren hätten die jährlichen Mehrkosten sogar rund 30 Millionen betragen. Zusammen mit den Depotkonten der dezentralen Verwaltung decken die SKB-Gelder 6 bis 7 Prozent des Fremdmittelbedarfs ab und stellen [PAGE 17] eine vorteilhafte Diversifikation der Investorenbasis dar, was die Abhängigkeit von einzelnen Investorengruppen reduziert.

3. Integration: Bei einer vollumfänglichen Integration in die Postfinance würde auch der Vorteil der Mittelbeschaffung verlorengehen. Ein umfassendes Outsourcing der Dienstleistungen würde eine WTO-Ausschreibung bedingen. Vor einigen Jahren wurde aber festgestellt, dass der momentane Mix zwischen In- und Outsourcing kostengünstiger ist. Ausserdem ist das heutige Geschäftsmodell für alle Beteiligten einfacher, effizienter und kostengünstig. Eine Integration in die Postfinance würde alles verkomplizieren.

Die Kommissionsmehrheit begrüsst ausserdem den pragmatischen und unbürokratischen Ansatz, die gesetzliche Grundlage ohne grossen Aufwand in das Finanzhaushaltgesetz zu integrieren. Es ist gerechtfertigt, diese gesetzliche Regelung dort aufzunehmen, wo es mit Blick auf den Kontext passend ist, und nicht ein Gesetzgebungsverfahren anzustossen. Die Kommission lehnte den Antrag Amaudruz mit 18 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen für die Annahme der Vorlage.

Wir bitten Sie, die Vorlage anzunehmen.