Lexipedia

Gysi Barbara · Nationalrat · 2015-03-02

Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-02

Wortprotokoll

Diese Motion zur Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzkontrolle entspricht einer der Forderungen der Arbeitsgruppe Insieme, die sie nach der Aufarbeitung des Insieme-Informatikdebakels formuliert hat. Die Motion wurde von der GPK eingereicht.

Ich erlaube mir, noch einmal einleitend die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeitsgruppe Insieme in Erinnerung zu rufen. Unser Bericht wurde ja anlässlich der Wintersession knapp behandelt. Zum Scheitern des Informatikprojekts Insieme führten primär Mängel in der Führung und Aufsicht. Die Hauptverantwortung dafür trägt die Eidgenössische Steuerverwaltung. Die Arbeitsgruppe Insieme hielt in ihrem Bericht fest, dass auch das Eidgenössische Finanzdepartement und der Bundesrat eine gewisse Verantwortung tragen. Im Hinblick auf künftige Projekte hat der Bundesrat Verbesserungsmassnahmen zu ergreifen. Ebenfalls befand die Arbeitsgruppe Insieme, die Finanzaufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle und die parlamentarische Oberaufsicht seien zu optimieren.

Für das Scheitern des im September 2012 abgebrochenen Informatikprojekts spielten aus Sicht der Finanzkommission und der GPK die folgenden fünf übergeordneten Faktoren die entscheidende Rolle:

1. Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der betroffenen Stellen und damit die eigentlich wahrzunehmenden Rollen waren wiederholt unklar.

2. Regeln wurden von den verschiedenen Akteuren nicht eingehalten, Vorgaben oft nicht befolgt.

3. Berichte und weitere Informationen wurden an einen breiten Empfängerkreis gestreut, ohne die jeweiligen Empfänger darauf hinzuweisen, zu welchem Zweck sie diese erhielten.

4. Berichte und weitere Informationen wurden in der Regel entgegengenommen, ohne sie auch nur stichprobenmässig auf ihre Plausibilität hin zu überprüfen.

5. Auf vorhandene Fähigkeiten und Fachkenntnisse ausserhalb der eigenen Einheit wurde nur ungenügend zurückgegriffen.

Insieme misslang letztlich wegen Mängeln in der Führung und Aufsicht, die Hauptverantwortung liegt wie erwähnt bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die Arbeitsgruppe Insieme hat 22 Empfehlungen an Bundesrat und Eidgenössische Finanzkontrolle, eine Motion und zwei Postulate formuliert. Die Motion behandeln wir heute im Nationalrat, die beiden Postulate werden am 17. März im Ständerat behandelt. Das Postulat 14.4011 zielt auf eine Evaluation der überarbeiteten Projektführungsmethode Hermes 5 des Bundes ab. Sie wird vom Bundesrat abgelehnt, weil er keinen zusätzlichen Evaluationsbedarf sieht. Das Postulat 14.4012 regt die Einführung von Vorgaben bezüglich Projektassessments und Projektevaluationen an. Der Bundesrat ist bereit, dieses Postulat entgegenzunehmen.

18 Empfehlungen richteten sich an den Bundesrat: Nach Ansicht von Finanzkommission und GPK braucht es auf allen Stufen zwingend klare Vorgaben, insbesondere in Bezug auf die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten aller Akteure. Notwendig ist aber auch eine funktionsfähige und wirksame Aufsicht sowohl auf Amts- als auch auf Departementsstufe, die insbesondere Verletzungen von Vorgaben aufdeckt und ahndet.

Der Bundesrat hat letzte Woche seine Stellungnahme verabschiedet und öffentlich gemacht sowie die heute zu beratende Motion behandelt. Den Grossteil der Empfehlungen übernimmt der Bundesrat, einiges hat er schon in die Wege geleitet. Die vorliegende Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes heisst er gut.

Vier Empfehlungen der Arbeitsgruppe Insieme richteten sich an die Eidgenössische Finanzkontrolle. Die Eidgenössische Finanzkontrolle, welche Insieme über die gesamte Projektdauer mehrfach prüfte, trägt aufgrund ihrer Funktion keine Verantwortung für das Scheitern des Projekts. Ihre Unterstützung des Bundesrates und der parlamentarischen Oberaufsichtsorgane war aber nicht immer angemessen. Der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde darum insbesondere empfohlen, Verbesserungen bezüglich der inhaltlichen Gewichtung ihrer Empfehlungen einzuleiten, Pendenzen bei deren Umsetzung konsequent und in den Jahresberichten auszuweisen und besondere Vorkommnisse oder Mängel von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung häufiger an die politischen Verantwortungsträger zu melden.

Als Fazit der Beurteilung der Eidgenössischen Finanzkontrolle durch die Oberaufsichtskommissionen resultiert die vorliegende Motion zur Änderung des Finanzkontrollgesetzes. Diese zielt auf eine klarere Regelung der Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der Eidgenössischen Finanzkontrolle ab, insbesondere bezüglich der Informationsverarbeitung und -weiterleitung.

1. Wie vom Finanzkontrollgesetz vorgegeben, stellte die Eidgenössische Finanzkontrolle den Vorstehenden des EFD nach Abschluss ihrer Projektprüfungen zu Insieme jeweils eine Zusammenfassung der Prüfungsergebnisse zu. Für die Prüfungen von 2008 und 2011/12 liess sie ihnen zusätzlich die vollständigen Prüfberichte sowie die Stellungnahmen der Eidgenössischen Steuerverwaltung zukommen. Dieses Vorgehen - das heisst die Zustellung der vollständigen Prüfberichte an die betroffenen Departementsvorsteherinnen und -vorsteher - ist seit 2007 ein fester Bestandteil der allgemeinen Praxis der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Die Finanzkommission und die GPK erachten diese Praxis als sinnvoll und aus Sicht der Wahrnehmung der departementalen Aufsichtsverantwortung als konsequent; deshalb regen wir ihre Verankerung im Finanzkontrollgesetz an.

2. In ihren Projektprüfungen konzentrierte sich die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht nur auf die Kontrolle des [PAGE 28] Finanzgebarens, sondern auch auf Aspekte der Geschäftsführung. Ihre Feststellungen zu wesentlichen Mängeln in der Geschäftsführung gelangten aber nicht an die GPK. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll künftig die GPK respektive die Geschäftsprüfungsdelegation über alle festgestellten wesentlichen Mängel in der Geschäftsführung informieren.

3. Im Rahmen ihrer Projektprüfung von 2005 nahm die Eidgenössische Finanzkontrolle einen Prüfauftrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung an, der ihre Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit bei einer allfälligen späteren Beschaffungsprüfung potenziell gefährdet hätte. Zur Stärkung der Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle regen die Finanzkommission und die GPK an, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle in Zukunft Sonderaufträge ablehnen kann, welche die Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit ihrer künftigen Prüftätigkeiten gefährden.

4. In Bezug auf die Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit den Querschnittämtern stellten die Finanzkommission und die GPK fest, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle weder das Informatiksteuerungsorgan des Bundes (ISB) über die festgestellte Nichtanwendung der Projektmanagementmethode Hermes noch das BBL über die erkannte Nichteinhaltung der beschaffungsrechtlichen Bestimmungen informierte. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll künftig alle betroffenen Querschnittämter und -organe über Mängel in der Organisation, Verwaltungsführung oder Aufgabenerfüllung unterrichten.

5. Die Umsetzung ihrer Empfehlungen von 2005 kontrollierte die Eidgenössische Finanzkontrolle anlässlich der Projektprüfung von 2006; eine Nachkontrolle zu den Empfehlungen von 2008 fand im Rahmen der Projektprüfung von 2011/12 statt. Weitere Nachkontrollen führte die Eidgenössische Finanzkontrolle nicht durch. So erkannte sie erst 2011/12, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung einen Grossteil ihrer Empfehlungen von 2008, die auf Mitte 2009 terminiert waren, nicht umgesetzt hatte. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll die Umsetzung ihrer Empfehlungen generell besser kontrollieren. Dafür sollen die geprüften Stellen neu dazu verpflichtet werden, der Eidgenössischen Finanzkontrolle den Stand aller wichtigen offenen Empfehlungen jährlich sowie unmittelbar nach Ablauf der Umsetzungsfristen mitzuteilen. Diese Mitteilungen sollen durch die Eidgenössische Finanzkontrolle plausibilisiert werden und zusammen mit den Feststellungen aus allfälligen Folgeprüfungen als Informationsgrundlage für die Jahresberichterstattung über Umsetzungspendenzen dienen.

6. Bezüglich des Umgangs der Eidgenössischen Finanzkontrolle mit wichtigen Umsetzungspendenzen - oder Revisionspendenzen, wie sie auch genannt werden -, die nicht innerhalb der empfohlenen Frist erledigt werden oder voraussichtlich nicht erledigt werden können, sehen die Finanzkommission und die GPK Anpassungsbedarf im Finanzkontrollgesetz. Ihrer Ansicht nach genügt es nicht, wenn die Eidgenössische Finanzkontrolle nur in ihren Jahresberichten über solche kritischen Pendenzen informiert. Die Eidgenössische Finanzkontrolle soll bei der Feststellung von Umsetzungspendenzen, die nicht innerhalb der empfohlenen Frist erledigt werden oder voraussichtlich nicht erledigt werden können, künftig unmittelbar auf Stufe Departement bzw. Bundesrat intervenieren. Die Departementsvorsteherinnen und -vorsteher und der Gesamtbundesrat sollen damit stärker in die Umsetzungsverantwortung eingebunden werden.

7. Im Hinblick auf die Bewältigung zukünftiger Situationen gilt es nach Ansicht der Oberaufsichtskommissionen dafür zu sorgen, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle und die Finanzdelegation stärker und konsequenter auf ihre jeweilige Aufgabe fokussieren, dass die Finanzdelegation in Bezug auf ihr Arbeitsvolumen entlastet wird und Schwerpunkte setzt und dass zwischen der Finanzkommission und der Finanzdelegation eine klare Aufgabenteilung vorgenommen wird.

Wir erachten diese Änderungen als wichtig und bitten Sie, diese Motion anzunehmen.