Hadorn Philipp · Nationalrat · 2015-03-02
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-02
Wortprotokoll
Als Sozialdemokrat und Gewerkschafter ist mir die Transparenz von grosser Bedeutung. Dazu gehören auch die Lohntransparenz und somit eine korrekte Überwachung von Lohnsystemen. Während über zehn Jahren war ich bei der Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) auch als Lohnspezialist tätig. Dabei galt es, zusammen mit anderen auch das Lohnsystem der SBB zu gestalten. Entsprechend darf ich darauf hinweisen, dass ich über eine gewisse Erfahrung verfüge.
Daher rührt der eigentliche Grund für meinen Minderheitsantrag: In unserem System ist das mit diesem Postulat geforderte Reporting eben gerade eine Aufgabe der Sozialpartner. Das macht durchwegs Sinn. All die Vorstösse, die auf Neiddebatten oder auf polemischer und nichtfundierter Berichterstattung in Zeitungen basieren, sind meines Erachtens nicht würdig, Eingang in unsere Debatte zu finden, schon gar nicht als Kommissionspostulate. Berichte gilt es dann zu verlangen, wenn noch nicht vorliegende Informationen erwartet werden können oder wenn es um eine für eine angepasste Evaluation relevante Beurteilungsperiode geht.
Der Bericht wird wohl darlegen, was normal ist und was wir bereits wissen: Eine Mehrheit der Beschäftigten arbeitet gut, erbringt eine Leistung, die in Ordnung ist, und erhält damit die Beurteilungsstufe 3, die noch in der Mitte der Skala liegt. Darauf dürfen wir stolz und gegenüber den Beschäftigten eigentlich auch dankbar sein. Selbstverständlich kann man jetzt noch zahlreiche aufwendige Auswertungen verlangen, doch werden diese kaum neue Erkenntnisse bringen und auch keine Schlussfolgerungen zulassen. Zudem ist es schlichtweg zu früh, Auswirkungen auf das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB), denkbare Weiterentwicklungen des bestehenden Systems und allfällige Alternativen mit ihren Vor- und Nachteilen darzustellen. Warten wir jetzt einmal die saubere Einführung des NFB ab, werten wir sie aus, und prüfen wir anschliessend, ob weitere aufwendige Erhebungen und Evaluationen zum Lohnsystem überhaupt erforderlich sind. Unnötigen Aufwand zu erzeugen ist jedenfalls einer effizienten Verwaltung nicht zuträglich. Lassen wir doch diese klar den Sozialpartnern zugeordnete Aufgabe durch ebendiese erfüllen. Sie besteht darin, die Umsetzung geltender Personalbestimmungen zu überwachen, Anpassungsbedarf auszuloten und allenfalls entsprechende Massnahmen auszulösen.
Die Minderheit empfiehlt Ihnen, den vorliegenden Vorstoss abzulehnen, da er unnötige Bürokratie, Ressourcenverschleiss und eine Unterhöhlung der in diesem Raum so oft gepriesenen Sozialpartnerschaft mit sich bringt. Lehnen Sie das unnötige Kommissionspostulat ab. Machen wir unsere parlamentarischen Aufgaben, verzichten wir auf unnötige, ressourcenfressende Doppelspurigkeiten.