Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2015-03-02
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-02
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der Minderheit, diese Motion abzulehnen. Der Bundesrat hat per 1. Juli 2014 mit der Vereinfachung der Bestimmungen im Reiseverkehr Bürokratie abgebaut, also das getan, was von Ihnen fast täglich gefordert wird. Gleichzeitig hat er die Regeln für den Fleischimport von Privaten deutlich verschärft. Von einer zusätzlichen staatlichen Förderung des Einkaufstourismus kann keine Rede sein, das Gegenteil ist der Fall. Insofern ist nicht nur der Titel der Motion irreführend, sondern auch verschiedene Aussagen darin sind es, weil wichtige Fakten schlicht weggelassen werden.
Was sind denn die Fakten? Bis zum 1. Juli 2014 war es am Zoll komplizierter: Bei der Einfuhr von Fleisch für den privaten Gebrauch wurde unterschieden zwischen Frischfleisch, Geflügelfleisch und Fleischzubereitungen. Die Freimenge pro Person und Tag betrug ein halbes Kilo für Frischfleisch und 3,5 Kilo für Geflügelfleisch und Fleischzubereitungen. Man konnte also 4 Kilogramm pro Person und Tag für den persönlichen Gebrauch einführen. Seit dem 1. Juli 2014 darf man noch maximal 1 Kilogramm Fleisch einführen, also viermal weniger. Eine grosse Salami wiegt da schnell einmal mehr und muss heute verzollt werden. Dafür wird nicht mehr zwischen den verschiedenen Kategorien unterschieden. Also eine klare Vereinfachung und weniger Bürokratie, aber für die Konsumentinnen und Konsumenten eine deutlich restriktivere Regelung.
Wer mehr als die Freimenge einführen will, bezahlt Zoll. Vor dem 1. Juli 2014 unterschied man zwischen den verschiedenen Kategorien und zahlte für das Frischfleisch 20 Franken pro Kilogramm und für die anderen Fleischwaren 13 Franken pro Kilogramm. Jetzt kostet es für alle Kategorien 17 Franken pro Kilogramm. Das heisst, für den Grossteil der Fleischkategorien ist es teurer geworden. Es handelt sich wiederum um eine Vereinfachung in der Administration, aber für die Konsumentinnen und Konsumenten ist der Preis gestiegen. Wer dies mit den Zollabgaben des Handels vergleicht, wie das jetzt gemacht wird, sollte dann korrekterweise auch erwähnen, dass der Handel innerhalb des Kontingentes zum Beispiel für Edelstücke wie Rindsfilet Fr. 1.60 pro Kilogramm bezahlt - Fr. 1.60! Und das wird jetzt mit den 17 Franken verglichen.
In der Motion wird die Aufhebung der Maximalgrenze für private Einfuhren kritisiert. Aber auch hier handelt es sich um eine administrative Vereinfachung, da bei keinem anderen Produkt solche Maximalmengen existieren. Diese Maximalmenge betrug bis zum 1. Juli des letzten Jahres übrigens 20 Kilogramm pro Fleischkategorie, also für Geflügelfleisch, für Fleischzubereitungen und für Frischfleisch je so viel. Das heisst, man konnte bis zu 60 Kilogramm als Mehrmenge einführen.
Neu ist diese Grenze weg. Nur haben sich die Bedingungen beim privaten Gebrauch nicht geändert. So wie vorher gilt auch heute: Wer mehr als die Freimenge einführt, muss dies beim Zoll anmelden und allein mit dem privaten Gebrauch begründen können. Das wird vom Zoll kontrolliert und bei Zuwiderhandlung auch sanktioniert. Zum Beispiel gehören 20 Kilogramm Schweinsnierstücke oder 15 Kilogramm Rindsfilets nicht zu den realistischen Verbrauchsmengen einer Person, auch wenn man im letzten Sommer angesichts der omnipräsenten Fleischwerbung bald meinen konnte, die Ernährung bestehe vor allem aus Steaks und Würsten. [PAGE 22]
Die in der Motion geforderte Abgrenzung zwischen privater und Handelseinfuhr ist klar gegeben und erfüllt. Mehrmengen werden kaum angemeldet, da die Zollansätze zu hoch sind. Und wer schmuggeln will, der kümmert sich weder um Mehr- noch um Maximalmengen, sondern der schmuggelt. Je restriktiver aber die Freimengen sind, desto mehr wird geschmuggelt. Die Motion ist unnötig und nützt nichts gegen den privaten Fleischimport, im Gegenteil: Sie wird noch fördern, dass jeweils für Portionen über die Grenze gegangen wird. Vor allem fördert sie den administrativen Aufwand, denn wenn, wie gehört, eine Obergrenze von 3 bis 5 Kilogramm gesetzt wird, muss der darüberliegende Rest als verbotene Ware konfisziert und vernichtet werden. Der Zoll darf dann entsprechende Anlagen aufbauen oder sich irgendwo beteiligen.
Verzichten Sie auf diesen Bürokratieaufbau, verzichten Sie auf diese Kalberei, und lehnen Sie die Motion ab!