Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-17
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-17
Wortprotokoll
Danke für diese Frage, Herr Kollege Schwander. Selbstverständlich ist es so, dass man niemals ganz ausschliessen kann, dass eine Ermittlung durch die Polizei bzw. durch die Staatsanwaltschaft irgendeinen Schaden verursacht. Es kommt ab und zu einmal vor, dass eine falsche Person verhaftet wird, beispielsweise wegen einer Verwechslung. Es ist auch schon vorgekommen, dass die Polizei bei einer Hausdurchsuchung die falsche Tür eingetreten hat. Dann muss selbstverständlich der Staat dafür aufkommen, wenn er bei einem unbescholtenen Bürger einen Schaden verursacht hat. Aber aufgrund dessen, dass es ein Risiko im Promillebereich gibt, sich in der Tür zu irren, was niemals der Fall sein sollte, wird man wahrscheinlich den Einsatz nicht absagen, sondern dann halt die Tür eintreten und allenfalls nachher den Schaden bezahlen.