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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2015-06-17

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2015-06-17

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Schwander, das kann für den Nachrichtendienst durchaus ein wichtiges Objekt sein. Das haben Sie beim Nachrichtendienst auch so vorgesehen. Ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen. Aber ich darf ja keine Fragen stellen. Wenn der Nachrichtendienst aufgrund seiner Ermittlungen auf eine Person stösst, bei der sich der Verdacht bestätigt, dass Terrorismus finanziert wurde, kommt die Strafverfolgung zum Zug. Diese Person muss dann vor Gericht gebracht werden. Sie wissen, dass der Nachrichtendienst nicht Personen vor Gericht bringen kann. Wie argumentieren Sie dann, wenn Sie den Strafverfolgungsbehörden nicht die gleichen Mittel in die Hand geben wie dem Nachrichtendienst? Ich habe Ihnen das Beispiel genannt. Unter Umständen wird der Verdacht bestätigt, dass eine Person Terrorismus finanziert. Nachher können Sie diese Person aber nicht vor Gericht belangen, weil die Strafverfolgungsbehörden nicht die gleichen Mittel haben wie der Nachrichtendienst. Sie brauchen ja Beweismittel. Sie müssen am Schluss die Person wieder laufenlassen, obwohl sich der Verdacht bestätigt hat. Das kann doch nicht in Ihrem Sinne sein. Das war jetzt eine Frage, allerdings eine rhetorische.

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