Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-03-07
Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-03-07
Wortprotokoll
Die Motion verlangt eine vollständige Rehabilitation der Schweizer Spanienkämpfer und der Schweizer Angehörigen der französischen Résistance durch eine Amnestie oder eventuell eine Begnadigung. Herr Grobet hat zu Recht gesagt: Das ist nicht neu. Der Bundesrat hat bereits mehrmals gedankt; der Bundesrat hat - wie das auch richtig gesagt wurde - den Schweizern, die in Spanien gegen die faschistischen Kräfte gekämpft haben, bereits mehrmals seine Anerkennung bezeugt. Er hat auch den Personen gedankt, die sich im Zweiten Weltkrieg dem Nazitum und seinen schrecklichen Auswirkungen entgegengestellt haben. Ich verweise auf die Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Grobet vom 22. März 1996, die aber, wie Herr Grobet gesagt hat, offensichtlich eine Lücke offen lässt.
Eine juristische Rehabilitation dieser Personen hat bereits stattgefunden. Ich verweise hier auf die Aussagen von Herrn Zimmerli, der im Ständerat am 18. März 1993 auf diese [PAGE 37] Fragen eine juristisch klare Antwort gegeben hat. Diese Kämpfer sind wieder in ihre bürgerlichen Rechte eingesetzt worden, und die Einträge im Strafregister sind gelöscht worden.
Ein Begnadigungsverfahren ist nach Meinung des Bundesrates nicht angebracht:
Erstens wäre eine Begnadigung ohne juristische und praktische Wirkung. Sie würde bewirken, dass die durch ein rechtskräftiges Urteil verhängten Strafen ganz oder teilweise aufgehoben würden. Die Strafen der Spanienkämpfer sind aber schon vollzogen.
Zweitens ist die Begnadigung im Gegensatz zur Amnestie eine individuelle Massnahme. Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um eine Gruppe von Personen.
Drittens würde ein Begnadigungsverfahren voraussetzen, dass eine Liste der Spanienkämpfer mit Namen und persönlichen Daten bekannt wäre. Eine solche Liste ist praktisch nicht erstellbar.
Der Bundesrat hat verschiedentlich die Ansicht geäussert, dass die Voraussetzungen für eine Amnestie nicht erfüllt seien. Ich erinnere an das Postulat Wyler, an die Einfache Anfrage Robbiani, an die Motion Günter und an das Postulat Pini. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Grund, seine Ansicht heute zu ändern.
Aufgrund der dargelegten Überlegungen beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.