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Pfister Theophil · Nationalrat · 2001-12-06

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-12-06

Wortprotokoll

Es geht hier um eine Frage mit möglicherweise grosser finanzieller Bedeutung. Die SVP-Fraktion lehnt die Motion 01.3425, "Weiterbildungsgesetz", ab.

Ich frage mich manchmal schon, ob wir nicht zuerst ein Gesetz gegen die Flut von immer neuen Gesetzen machen sollten, so etwas wie die Schuldenbremse; eine Gesetzesbremse sozusagen, mit der zuerst Gesetze aufgehoben werden müssen, damit es wieder Platz für neue hat. Ich will aber anerkennen, dass es im Bereich der Weiterbildung durchaus noch Gebiete gibt, die einer klaren Regelung und möglicherweise einer Förderung bedürfen.

Die Weiterbildung ist ein sehr liberales, vielschichtiges und komplexes Gebiet, das nicht leicht in ein Gesetz einzubinden ist. Denken Sie an die Dominanz der unzähligen privaten Anbieter in unserem Land, an die hier eingesetzten Mittel. Tausende von Bildungsinstituten holen sich Zehntausende bis Hunderttausende von Bildungshungrigen in ihre Schulungsräume; berufliche und nichtberufliche Weiterbildung sind eng miteinander verbunden, sie sind kaum voneinander zu trennen. Während sich die einen um eine gute Qualifikation im Beruf oder um eine leichtere Eingliederung in die Gesellschaft bemühen, stehen bei anderen die Hobbys oder sogar die Freude an einem gemeinschaftlichen Anlass im Vordergrund. Dies hat auch der Bund in einer Studie über Anbieter, Angebot, Rechtsgrundlagen und Finanzierung der Erwachsenenbildung zur Kenntnis genommen.

Gemäss den Empfehlungen in der Studie Schläfli/Gonon hat der Bund eine Kommission eingesetzt - das Forum Weiterbildung -, die die Aufgabe hat, zusätzlich Transparenz in den Bereichen der Erwachsenenbildung, der modularisierten Weiterbildungssysteme und der Akkreditierung von Anbietern zu schaffen. Das Forum soll unter anderem Vorschläge zuhanden von Bund und Kantonen erarbeiten. Ich meine, dies hätte nun als Nächstes zu geschehen, bevor die Verwaltung einen neuen Auftrag erhält. Es kommt hinzu, dass auch die Ergebnisse betreffend den neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen von entscheidender Bedeutung sind. Meine Feststellung ist, dass bis heute das Forum Weiterbildung die gestellte Aufgabe noch nicht erfüllt hat. Auch der Finanzausgleich Bund/Kantone als wesentliche Grundvoraussetzung ist noch nicht geregelt. Demzufolge kann ein Weiterbildungsgesetz zum heutigen Zeitpunkt kaum zu befriedigenden Resultaten führen. In der Begründung der Motion werden zudem Dinge gefordert, die weit über die realistischen Möglichkeiten hinauszielen.

Wenn wir über einen konkreten Auftrag an die Verwaltung inhaltlich diskutieren wollen, dann müssen die angekündigten Vorarbeiten des Forums Weiterbildung zur Diskussion [PAGE 1767] vorliegen. Sonst sehe ich auch keine Begründung mehr für dieses Forum.

Noch ein Punkt: Weiterbildung ist nicht immer erfolgreich; wo und warum nicht, ist eine wesentliche Frage. Wann ist sie effizient, wann nicht? Auch diese Frage ist für den Einsatz von öffentlichen Mitteln zunehmend entscheidend. Wir können nicht ein Gesetz ausarbeiten und einführen, dessen Konsequenzen kaum abzuschätzen sind.

Auch im Bericht Schläfli/Gonon wird die Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes als nächstliegende Massnahme zur Förderung der Weiterbildung betrachtet. Das haben wir heute getan. Mittelfristig ist auch ein Rahmengesetz für die Weiterbildung denkbar. Die Idee einer Weiterbildungsstiftung, die hier offenbar ausgeklammert werden soll, ist nochmals zu prüfen.

Sind wir uns wirklich genügend bewusst, welchen dramatischen Umstellungen gerade heute die Weiterbildung unterworfen ist? Es entstehen heute virtuelle Hochschulen, bald auch virtuelle Berufsschulen und bald jegliche Menge an Weiterbildung, die über das Internet kostengünstig direkt ins Haus angeboten wird. Dies hat für die künftige Weiterbildung einschneidende Folgen, bietet aber auch neue Chancen. Das Forum Weiterbildung hat auch hier eine wichtige Aufgabe.

Ein sofortiger Auftrag an den Bund für ein neues Gesetz ist voreilig und kontraproduktiv. Ein solcher Auftrag ist ohne klare Begrenzung ein finanzieller Blindflug, den wir im heutigen Klima nicht ausführen dürfen. Ich stelle die Möbel auch nicht in das neue Haus, solange die Böden noch nicht verlegt sind.

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen mehrheitlich, die Motion 01.3425 mit ihren unklaren Konsequenzen nicht zu überweisen.