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Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-17

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich versuche, mich möglichst kurz zu halten, das meiste ist schon gesagt worden.

Zu Artikel 5 Absatz 1 liegt ein Antrag der Minderheit Reimann Lukas vor, die will, dass die Telekommunikationsanbieter selbst bestimmen können, wer in diesem vom EJPD zusammengerufenen Gremium Einsitz nimmt. Das gab in der Kommission 8 Punkte für Demokratieverständnis, aber 15 Minuspunkte für Praktikabilität. Die Kommission hat diesen Antrag abgelehnt, weil sie fand: Das funktioniert mit 300 verschiedenen Anbietern wahrscheinlich nicht.

Zu Artikel 11 haben wir zwei Minderheitsanträge, die beide die sogenannte Aktenaufbewahrung beschlagen. Das Büpf ist ja eigentlich eine Ausführungsgesetzgebung zur Strafprozessordnung, und in der Strafprozessordnung ist die Aktenaufbewahrung in Artikel 103 geregelt. Aus diesem Grund hat die Kommission diese beiden Anträge abgelehnt, den Antrag Reimann Lukas mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Antrag Vischer Daniel mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu Artikel 12 gibt es einen Minderheitsantrag Schwaab auf neue Absätze 4 bis 6. Dabei geht es um die Sicherheit des Verarbeitungssystems. Artikel 12 regelt die Aufgaben des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Minderheit schlägt vor, dass für Fälle, in denen der Dienst feststellt, dass ein Datenverarbeitungssystem fehlerhaft arbeitet, allenfalls von einem Virus oder Ähnlichem befallen ist, es eine Meldepflicht geben soll, via Bundesrat und allenfalls auch an die Öffentlichkeit mit Einbezug des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten. Dieser Antrag ist ganz knapp, mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, abgelehnt worden. Ich glaube, die Mehrheit hat vor allen Dingen ausgeführt, dass man wahrscheinlich nicht am richtigen Ort regelt, wenn der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs nur in diesen Fällen, in denen er überhaupt etwas erfährt - er bekommt ja diese Daten einfach ausgeliefert -, einen Auftrag haben soll, tätig zu werden.

Bei Artikel 16 Buchstabe b haben wir eine Minderheit, die in eine ähnliche Richtung geht. Sie will, dass der Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Überwachungsanordnungen, wenn sie nicht funktionieren oder allenfalls widerrechtlich sind, per Verfügung ablehnen könnte. Das ist beim Büpf einfach am falschen Ort, weil das ja quasi eine materielle Prüfung einer Überwachungsanordnung wäre, die von einem Zwangsmassnahmengericht bereits geprüft und genehmigt worden ist. Hier geht es vielmehr darum, dass der Dienst die Möglichkeit hat, bei technischen Problemen halt eben bei der zuständigen Staatsanwaltschaft vorstellig zu werden und dann abzuklären, wie man das dort handhaben will. Dieser Antrag wurde mit 18 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Bei Artikel 21 Absatz 1 hat die Frau Bundespräsidentin bereits Auskunft gegeben zu den verschiedenen Angaben, die [PAGE 1188] da zu machen sind, über die Lieferung der Geburtsdaten usw.

Ich möchte nur noch ganz kurz Artikel 22 Absatz 4 Büpf erwähnen: Hier gibt es die beiden Minderheiten I und II (Rickli Natalie), wo es wieder darum geht, wie man mit abgeleiteten Diensten und Unternehmen umgeht, die nicht selbst, aber doch irgendwo in abgeleiteter Art und Weise Kommunikationsdienstleistungen anbieten. Auch hier geht es wieder darum, dass die grosse Benutzerschaft oder das wirtschaftliche Kriterium eben nicht die einzigen Kriterien sein können und dass es nicht sein kann, dass man hier kleinere Dienste, die aber allenfalls eine grosse Benutzerschaft haben, auch wenn sie wirtschaftlich noch nicht erfolgreich sind, komplett davon ausnimmt. Es kommt eben darauf an, wer sich dann dort in so einem Netzwerk tummelt.

Der von der Minderheit I aufgenommene Antrag wurde mit 17 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen und der der Minderheit II aufgenommene mit 15 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.