Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-06-17
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-06-17
Wortprotokoll
Organisierte Kriminalität kann durchaus auch über firmeninterne Netze koordiniert werden. Den Kriminellen ist es völlig egal, ob sie nun über ein Firmennetz oder zum Beispiel über das Netz der ETH mailen. Ich will damit nicht die ETH anprangern; ich will nur aufzeigen, dass niemand verhindern kann, dass auch ein solches Netz für kriminelle Zwecke verwendet wird. Daher sind bei Artikel 2 Buchstabe c und Artikel 2 Absatz 2 die Minderheitsanträge abzulehnen, denn damit würden wir Lücken schaffen. Ich bin überzeugt, dass die kriminellen Organisationen genau solche Lücken suchen und finden werden.
Bei Artikel 8 Buchstabe b, bei den Verbindungsversuchen, sieht die BDP-Fraktion durchaus, dass deren Erfassung das Tüpfchen auf dem i bei den Ermittlungen sein könnte. Aber Aufwand und Ertrag stimmen für die BDP-Fraktion hier nicht überein. Die BDP-Fraktion will die Telekomanbieter nicht noch mit dieser zusätzlichen Erfassung des Verbindungsaufbaus, der heute noch nicht erfasst wird, belasten. Sie wird daher bei diesem Artikel der Minderheit Reimann Lukas zustimmen.
Die zentrale Frage ist die Aufbewahrungsfrist für die Randdaten des Fernmeldeverkehrs. Vorweg: Die BDP-Fraktion wird hier die Mehrheit unterstützen. Die BDP-Fraktion setzt alles daran, dass möglichst viele Fälle gelöst werden können. Wenn ein Fall erst später zur Anzeige kommt oder ein Rechtshilfegesuch aus dem Ausland spät eintrifft, so sind halt die sechs Monate sehr schnell vorbei. Die Speicherkosten sind heute auch nicht mehr horrend, sodass sie hier nicht mehr als Argument verwendet werden können. Ob die Daten nun sechs oder zwölf Monate gespeichert werden, das macht den Braten auch nicht mehr feiss. Über 99 Prozent der Daten werden eh ungelesen oder ungesehen gelöscht. Wer nichts Schweres verbrochen hat, muss die Speicherung der Randdaten wirklich nicht fürchten. Wie schon mehrfach hier drin erwähnt, werden letztendlich nur die Daten verwendet, denen ein schweres Verbrechen vorangeht.
So viel von uns zu Block 1.