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Jans Beat · Nationalrat · 2015-06-17

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-17

Wortprotokoll

Ich spreche zu Artikel 148. Sie finden dort einen Minderheitsantrag zur Frage, ob es für Leute, die bei der Meldepflicht fahrlässig handeln, Bussen gibt. Wir bitten Sie, dieser starken Minderheit zu folgen. Es ist die einzige Abweichung vom Ständerat, die die SP-Fraktion hier beantragt. Wir sind der Meinung, dass fahrlässiges Handeln bestraft werden muss, falls das Gericht zum Schluss kommt, dass es in systematischer Weise geschieht und eben zu einer Untergrabung der Meldepflicht führt. Denn vorsätzliches Handeln, das unbestrittenermassen strafbar ist, wird sich praktisch nie nachweisen lassen. Für diesen Fall bitten wir Sie, die Variante, die der Nationalrat beim ersten Umgang gewählt hat, nochmals zu unterstützen. In der Zwischenzeit hat der Nationalrat, angeführt von Herrn Caroni, versucht, einen Kompromiss zu finden. Dieser Kompromiss ist aber im Ständerat gescheitert; er ist überhaupt auf kein Verständnis gestossen und wird dort offenbar als unbrauchbar taxiert.

Aus unserer Sicht war aber eigentlich der erste Vorschlag des Nationalrates ein Kompromiss, denn wir schlagen maximal 100 000 Franken Busse vor. Der Bundesrat hatte hingegen eine Million Franken als maximale Busse verlangt. Wir sind da also schon deutlich entgegengekommen und meinen, dass dort etwa, bei 100 000 Franken, die Lösung oder der Kompromiss liegen würde.

Nun erlaube ich mir noch, Ihnen im Namen der SP-Fraktion zu empfehlen, bei Artikel 103 der Minderheit Darbellay zu folgen. Hier geht es eben um die Frage der Äquivalenz. Wir meinen, dass ein unnötiges Problem geschaffen wird, wenn wir diese nicht einhalten.

Zum Schluss noch zu den Positionslimiten: Herr Noser hat gesagt, dass die Positionslimiten ja gar nicht nötig seien; die Preise, die Spekulation, oder, sagen wir einmal, die Derivategeschäfte im Bereich der Rohwaren würden auf mittlere oder lange Frist nicht zu Preissteigerungen führen. Seine Einschätzung kann durchaus zutreffend sein. Allerdings liegt der Grund dafür, dass man Positionslimiten einführt, einerseits nicht nur in einer langfristigen Preisentwicklung, sondern in einer kurzfristigen. Denn meines Wissens sagen die Untersuchungen, dass die Derivategeschäfte zu den Preisschwankungen und Preisausschlägen beigetragen haben, und das kann problematisch sein, vor allem wenn es sich um Lebensmittel handelt. Andererseits geht es darum, Herr Noser, Marktmanipulation zu verhindern oder zu vermeiden, die "over the counter" tatsächlich stattgefunden hat. Das sind eigentlich die zwei Motive für die Einführung von Positionslimiten.

Ich fand interessant zu lesen, was der Ständerat dazu gesagt hat: Auch die Minderheit, z. B. Herr Hefti von der FDP, hat sich dort so geäussert hat, dass sie nicht grundsätzlich dagegen sei, sondern dass es um das Verfahren gehe: Man möchte also ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren mit [PAGE 1133] Anhörungen usw. Aber was wird dann bei diesem Verfahren herauskommen, wenn wir - und darin sind sich eigentlich alle Experten einig - in einem Jahr diese Geschichte in einer Feuerwehrübung einführen müssen? Genau das! Der Bundesrat wird diese Kompetenznorm bestimmen, und er wird dann zusätzlich noch Ausführungsbestimmungen erlassen, die dann sowieso in die Vernehmlassung gehen. Die Betroffenen können sich also noch zusätzlich äussern. Die wichtigsten haben das schon getan; sie können sich mit dieser Kompetenznorm einverstanden erklären, die Branche hat nichts dagegen. Es ist dann letztlich eine Frage der effizienten Verhandlungen, wenn wir jetzt die Einführung dieser Positionslimiten dem Bundesrat überlassen respektive die entsprechende Kompetenznorm erlassen.

Ich habe keinerlei Befürchtung, dass der Bundesrat auch dann, wenn das international nicht kommen sollte, wie Herr Noser schon jetzt prognostiziert, Positionslimiten erlassen würde. Das ist ein völlig unrealistisches Szenario.

Hier geht es darum, dass wir jetzt ein effizientes Verfahren wählen, dass wir uns dem Ständerat und damit auch der Mehrheit der Kommission anschliessen und die Kompetenz zur Einführung dieser Positionslimiten dem Bundesrat geben.