Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-17
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-17
Wortprotokoll
Bei Artikel 103 Absatz 3, der Pflicht zur Meldung, möchte ich Sie bitten, der Minderheit und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.
Schauen Sie, die Frage ist nicht, ob nichtfinanzielle Gegenparteien klein oder gross sind; es besteht eine Meldepflicht, und dieser sollten sie sich unterziehen. Eine Einschränkung für die kleinen können wir bei den Risikominderungspflichten vorsehen. Das haben wir auch getan, denn dort ist es gerechtfertigt; dort haben wir auch keine Probleme mit der Äquivalenz. Die Meldung hingegen ist zwingend, und zwar für alle Unternehmen.
Darum möchte ich Sie bitten, hier der Minderheit zu folgen und damit dem Ständerat und dem Bundesrat.
Über die Positionslimiten haben wir intensiv diskutiert. Etwas möchte ich richtigstellen, weil hier etwas anderes gesagt wurde: Die USA haben eine Regulierung für Positionslimiten; sie sind dabei, sie im Derivatemarkt umzusetzen. Die EU hat auch bereits Grundsatzregelungen für Positionslimiten. Die einzelnen Staaten erlassen jetzt die Ausführungsgesetzgebung; sie sind verpflichtet, sie im Jahr 2017 umzusetzen. Nun fragt sich einfach, wie wir uns hier verhalten wollen.
Ebenfalls nicht richtig ist die Aussage, dass wir bereits Positionslimiten haben, wenn die Rahmenbestimmung, wie wir sie vorschlagen, eingeführt wird. Das stimmt nicht. Wir müssen dann die Positionslimiten, selbstverständlich im Rahmen einer Vernehmlassung, auf Verordnungsstufe definieren, und zwar genau im Rahmen der internationalen Entwicklung. Schauen Sie, hin und wieder schaut man tatsächlich mit guten Gründen voraus. Wir sehen, was 2016/17 Fakt sein wird. Jetzt kann man entweder den Kopf in den Sand stecken, oder man kann die notwendigen Vorbereitungsarbeiten machen und damit den administrativen Aufwand vermindern und die finanziellen Konsequenzen reduzieren. Ich möchte Sie wirklich bitten, hier diese Lösung zu übernehmen und damit nicht zuletzt auch unseren Finanzintermediären die Möglichkeit zu geben, äquivalent zu sein. Bereits die Aufnahme dieser paar Grundsätze in das Gesetz wird es ihnen ermöglichen, eine Äquivalenzanerkennung zu erhalten und am Wettbewerb teilnehmen zu können. Unsere Unternehmen haben viele Schwierigkeiten - schaffen wir hier eine kleine Erleichterung.
Bei der fahrlässigen Verletzung von Meldepflichten in Artikel 148 Absatz 2 möchte ich Sie bitten, der Minderheit und dem Nationalrat zu folgen und damit, wie Sie es ursprünglich beschlossen haben, auf 100 000 Franken zu gehen. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, dass diese Bestimmung auf Antrag der WAK Ihres Rates so formuliert wurde. Sie ist nach wie vor richtig. Ich möchte Sie bitten, der Minderheit zu folgen.