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Müller Thomas · Nationalrat · 2015-06-11

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11

Wortprotokoll

Die Finanzkommission hat am Mittwochmorgen die drei Differenzen beraten, die nach der Behandlung des Geschäftes durch den Ständerat verblieben sind.

Die betragsmässig wichtigste Differenz ist die Frage der Verzinsung der IV-Schuld beim Ausgleichsfonds der AHV. Die Finanzkommission empfiehlt hier mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen und den Zinssatz zur Verzinsung der IV-Schuld beim AHV-Ausgleichsfonds von 2 Prozent auf 1 Prozent zu reduzieren. Den abweichenden Standpunkt vertritt die Minderheit Gysi.

In der Diskussion standen zwei Überlegungen im Vordergrund: einerseits die Überlegung, dass man den vertraglich verabredeten Zinssatz von 2 Prozent einhalten solle und die AHV das Geld gebrauchen könne; andererseits die Überlegung, dass der Vertrag zwei Erklärungen zur Bestimmung des Zinssatzes enthält, den Grundsatz der marktkonformen Verzinsung plus die Erwähnung der 2 Prozent. Seit Abschluss des Vertrags 2010 sind die Zinsen deutlich gesunken. Selbst ein Zinssatz von 1 Prozent ist heute eine gute Verzinsung und liegt aktuell über den Marktverhältnissen. Der Vertrag dauert ja nur noch bis Ende 2017, und dieser Zeitraum ist überblickbar. Es ist einzuräumen, dass es keine echte Sparmassnahme ist, aber es entlastet immerhin den Bundeshaushalt, das heisst die laufende Rechnung 2016.

Die zweite Differenz betrifft die Massnahmen im Bereich der Landwirtschaft. Es lagen in der Finanzkommission zwei Anträge vor, zunächst der Antrag auf volle Kürzung um 56,7 Millionen Franken, wie vom Bundesrat beantragt. Diese volle Kürzung wird heute vertreten durch die Minderheit Fischer Roland. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 7 zu 16 Stimmen abgelehnt - ganz einfach deshalb, weil man die Landwirtschaftsdiskussion, die wir beim Budget 2015 geführt hatten, im Rahmen der KAP-Vorlage nicht wiederholen wollte.

Es ging dann in der zweiten Abstimmung noch um die Gegenüberstellung des Beschlusses des Ständerates, der eine Kürzung von 30 Millionen Franken verlangte, und des früheren Beschlusses des Nationalrates, der gar keine Kürzung wollte. Hier war das Resultat 12 zu 12 Stimmen, und der Präsident entschied mit Stichentscheid, dass die nationalrätliche Kommission am ersten Beschluss, also keine Kürzung, festhalten wolle.

Die dritte Differenz betrifft die Massnahmen im VBS bzw. das Verzeichnis des Kulturgüterschutzes. Es geht nur um 700 000 Franken. Die Finanzkommission hat die Kürzung mit 12 zu 6 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Sie beantragt damit Festhalten am ersten Beschluss des Nationalrates, eine Minderheit liegt dazu nicht vor.

Ich ersuche Sie, den Empfehlungen der Finanzkommission zu folgen. [PAGE 1034]