Gysi Barbara · Nationalrat · 2015-06-11
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Ich spreche zum Antrag der Minderheit zu Ziffer 4. Es geht hier um 132 Millionen Franken, es geht um die Halbierung des Zinssatzes für die Verzinsung der IV-Schuld im AHV-Fonds. Dieser Rat hat bei der letzten Beratung entschieden, diese sogenannte Sparmassnahme nicht zu vollziehen, weil sie keine Sparmassnahme ist. In finanzieller Hinsicht ist es die gewichtigste Massnahme, die noch zur Debatte steht.
Im Jahre 2010 hat man die Konditionen für die Verzinsung der IV-Schuld im AHV-Fonds für die Jahre 2011 bis 2017, in denen im Rahmen der IV-Zusatzfinanzierung die Verzinsung voll über die Bundeskasse läuft, zu einem festen Zinssatz vereinbart. Der Zinssatz basiert auf dem durchschnittlichen 7-Jahres-Swap-Satz der Jahre 2008 bis 2010 und wurde auf 2 Prozent festgelegt. Das Ziel war es, damit beiden Teilen Planungssicherheit zu geben.
Die Halbierung des Zins von 2 auf 1 Prozent ist kein Verhandlungsresultat, sondern eine einseitig vonseiten des Bundes getroffene Massnahme. Sie widerspricht meines Erachtens Treu und Glauben. Man hat also nicht mit den Verantwortlichen des AHV-Fonds gesprochen und eine neue Lösung ausgehandelt.
In der Ständeratsdebatte wurde der Vergleich mit einer Hypothekenverzinsung gezogen. Denn dieser Punkt ist analog dazu: Wenn Sie als Hausbesitzerin mit Ihrer Bank eine Festhypothek vereinbart haben - und wir haben für die IV-Verzinsung im AHV-Fonds einen fest abgemachten Zinssatz -, dann können Sie nicht hingehen und von einem Tag auf den anderen den Zinssatz einer variablen Hypothek bezahlen. Sie haben ja eine Festhypothek abgeschlossen. Genau so funktioniert es auch bei der Verzinsung der IV-Schuld im AHV-Fonds. Man hat etwas abgemacht, und dann kann man nicht einfach mittendrin die Spielregeln ändern, und zwar auch dann nicht, wenn sich die Zinslandschaft geändert hat.
Die Halbierung des Zinssatzes dient aber nicht der IV, sondern sie schont einzig die Bundeskasse, und zwar um die stattliche Summe von 132 Millionen Franken. Entlastet wird die Bundeskasse zum Schaden des AHV-Fonds, in dem das Geld dann fehlt. Dass die AHV-Finanzierung ein Thema ist, das wissen wir. Angesichts der Debatte um die Altersvorsorge ist dies jedoch eine völlig verfehlte und kontraproduktive Massnahme, auch wenn man sagen muss: Es ist natürlich keine Riesensumme im Vergleich zum ganzen AHV-Fonds, aber es ist doch Geld, das dort fehlt.
Wie ich schon gesagt habe, ist diese Massnahme keine Sparmassnahme, sondern nur eine Kostenverlagerung. Wenn es dereinst Probleme mit der AHV-Finanzierung gibt, dann ist der Bund eben auch wieder gefordert, und dann müsste das Geld vielleicht anderweitig eingeschossen werden. Es ist also eine grosse Augenwischerei, hier eine Sparmassnahme durchziehen zu wollen.
Kurzfristig haben wir negative Auswirkungen durch die Halbierung des Zinssatzes, denn dem AHV-Fonds fehlen diese 132 Millionen Franken. Es kann einfach nicht sein, dass wir zulasten der AHV-Rentnerinnen und -rentner dem AHV-Fonds diese Gelder entziehen. Einmal mehr soll die AHV bluten, da die Politik ihr Geld entziehen will. Sie leidet schon genug an den Folgen der Unternehmenssteuerreform II: Mit der steuerfreien Dividendenausschüttung gehen der AHV massiv Gelder verloren. Es kann nicht sein, dass wir jetzt noch einmal eine Massnahme beschliessen, bei der wieder die AHV den Schaden trägt.
Ich bitte Sie sehr, am Entscheid unserer letzten Lesung festzuhalten. Damals hat dieser Rat mehrheitlich beschlossen, bei der Verzinsung nicht zu sparen. Es kann nicht sein, dass wir mitten im Spiel die Spielregeln ändern.
Darum bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen.