Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-06-11
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-06-11
Wortprotokoll
Zunächst zur Massnahme in Artikel 4 Absatz 1 Ziffer 4, "Senkung des Zinssatzes zur Verzinsung der IV-Schuld bei der AHV": Es wurde darauf hingewiesen, das sei vor fünf Jahren fest abgemacht worden, dass während sieben Jahren der Zinssatz immer bei 2 Prozent bleiben würde. Abgemacht wurde, dass der Zinssatz marktkonform sein sollte, das wurde für sieben Jahre abgemacht - marktkonform. Im Jahr 2010 waren das 2 Prozent. Heute wissen wir, dass die Marktkonformität weit weg von diesen 2 Prozent ist. Sie ist auch nicht bei 1 Prozent, was Ihnen der Bundesrat vorschlägt. Sie wäre irgendwo anders, nämlich noch viel tiefer.
Wir sagen: Es ist eine faire Lösung, wenn man hier für die nächsten zwei Jahre beim Zinssatz zurückgeht - es geht ja nur noch um zwei Jahre - und eben einen Satz von 1 Prozent nimmt. Diese Anpassung hin zu 1 Prozent macht auf die ganzen sieben Jahre gesehen für die AHV relativ wenig aus. Ich sage Ihnen, wenn wir im alten System weitergefahren wären, dann hätte die AHV über die sieben Jahre kumuliert Zinszahlungen von 128 Millionen Franken erhalten, einfach, wenn man wie früher von der marktkonformen Verzinsung ausgegangen wäre, ohne das auf diese sieben Jahren zu strecken.
Nach der heutigen Regelung mit der Reduktion, die wir Ihnen vorschlagen, wird die AHV über sieben Jahre nicht 128 Millionen Franken erhalten, sondern 1,56 Milliarden Franken, auch mit dieser Reduktion. Ich denke, da ist es schon etwas gewagt zu sagen, wir würden auf Kosten der AHV sparen. Das scheint mir wirklich kein gutes Argument zu sein. Wenn Sie dann noch sehen, dass der ganze Sozialbereich ein Drittel der Ausgaben des Bundes ausmacht, rund 22 Milliarden Franken - und das ist die einzige Massnahme, die den Sozialbereich wirklich betrifft -, dann kann man, denke ich, wenn man von einem ernsthaften Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket sprechen will, diesen Bereich nicht völlig ausnehmen. Dann ist es sicher gerechtfertigt, dort, wo es eigentlich auch immer so gedacht war - es geht um marktkonforme Verzinsung -, mindestens einen Teil dieser marktkonformen Verzinsung jetzt umzusetzen und auf einen Zinssatz von 1 Prozent zu gehen. 1 Prozent ist in der heutigen Welt noch eine relativ hohe Verzinsung, ich denke, darin sind wir uns einig. [PAGE 1033]
Ich möchte Sie bitten, hier diese Reduktion vorzunehmen. Ein Volumen von 132 Millionen Franken in einem KAP von 700 Millionen Franken, ich denke, das kann man nicht einfach negieren.
Ich bitte Sie, bei der Sicherstellungsdokumentation im Bereich des Kulturgüterschutzes die Bagatellsubvention des Bundes von 0,7 Millionen Franken zu streichen; sie ist schlicht nicht begründet. Die Frage der Dokumentation bei den Kulturgütern haben die Kantone zu klären, es ist im Wesentlichen eine Aufgabe der Kantone. Der Bund kann sich nach Gesetz bis zu 20 Prozent beteiligen; er hat das immer wieder auch getan. Eigentlich liegt die Aufgabe des Bundes bei der Sicherstellung des kulturellen Erbes in einem anderen Bereich, nämlich bei der Erstellung, Einrichtung, Erneuerung und Ausrüstung von Kulturgüterschutzräumen. Da erbringt der Bund seine Leistungen, und zwar in einem beträchtlichen Mass. Er ist auch zuständig oder mitverantwortlich für den Fachdienst Kulturgüterschutz. Auch dort erbringt der Bund seine Leistungen, genau so wie bei der Ausbildung des Personals kultureller Institutionen. Der Bund ist selbstverständlich im Bereich des kulturellen Erbes sehr aktiv.
Hier geht es wirklich um eine Bagatellsubvention. Ich bitte Sie, diesen Betrag von 700 000 Franken zu streichen.