Caroni Andrea · Nationalrat · 2015-06-11
Caroni Andrea · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Ich fasse Ihnen ganz kurz den Beschluss der Einigungskonferenz zusammen.
Zuerst zum Formalen: Ihre Einigungskonferenz hat mit 14 zu 12 Stimmen beschlossen, Sie zu bitten, diese Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit will dies nicht. Wenn Sie der Mehrheit folgen und der Ständerat es uns gleichtut, dann wird unsere offizielle Empfehlung eben Ablehnung der Initiative sein. Wenn einer der beiden Räte dies ablehnt, dann wird es keine offizielle Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung geben. Eines ist also jetzt schon klar, egal, was Sie stimmen: Die Abstimmungsempfehlung wird nie auf Annahme der Initiative lauten.
Ganz kurz zum Materiellen: Ich rufe Ihnen hier nur pro memoria die wichtigsten Gründe noch einmal in Erinnerung. Die Initiative hat drei Sätze. Der erste Satz will in der Bundesverfassung die Ehe als dauernde Verbindung von Mann und Frau definieren. Die Einigungskonferenz, wie zuvor schon Ihre Kommission, findet diese Definition erstens unnötig und zweitens unnötig einschränkend - unnötig einschränkend mit Blick auf eine künftige Diskussion, ob man die Ehe auch anderen Lebensformen öffnen will. Sie sieht sie drittens auch generell als möglichen Stolperstein überhaupt für familienrechtliche Modernisierungsschritte.
Der zweite Satz der Initiative verlangt zwingend die gemeinsame Besteuerung der Ehegatten. Auch diesen Satz will die Mehrheit nicht. Er schliesst nämlich die aus ihrer Sicht zukunftsträchtigste und tauglichste Lösung für das Modell der Familienbesteuerung aus, nämlich die Individualbesteuerung, und gleichzeitig bietet dieser Satz auch keine Gewähr, dass es weitergeht. Die Initianten haben nämlich damit nicht etwa den Weg gezeigt, sondern von den vielen möglichen Türen der Familienbesteuerung nur eine Türe geschlossen und ausgerechnet noch diejenige, die Ihre Mehrheit als am tauglichsten erachtet.
Der dritte Satz schliesslich sagt, dass die Ehe gegenüber anderen Lebensformen nicht benachteiligt werden darf. Sie erinnern sich: Bezüglich dieses Satzes gab es einen Gegenvorschlag, den die heutige Mehrheit teilweise in gewissen Räten zu gewissen Momenten auch mittrug. Inhaltlich, muss man sagen, ist auch dieser Satz eher deklaratorisch bekräftigend als denn wirklich materiell nötig. Er bekräftigt einfach das bestehende Diskriminierungsverbot aus Artikel 8 der Bundesverfassung und aus dem Artikel zum Schutz der Ehe. Inhaltlich muss man auch hierzu in Erinnerung rufen: In der Sozialversicherung gibt es heute keine Diskriminierung der Ehe, im Gegenteil, dort gibt es gesamthaft, über den ganzen Lebenszyklus gesehen, wenn schon eine Konkubinatsstrafe. Bezüglich der steuerlichen Heiratsstrafe ist seit dem schon fast legendären Bundesgerichtsurteil von 1984 zu sagen: Die Kantone haben sehr viel gemacht, teilweise so viel, dass es inzwischen auch da schon eine Konkubinatsstrafe gibt. Auch der Bund war nicht untätig und hat viel getan, und es ist je nach Familienkonstellation schwierig zu [PAGE 1054] sagen, wer denn eigentlich bevorzugt und wer benachteiligt ist.
Als letzter Gedanke: Auf eine Interpellation des Sprechenden selber konnte der Bundesrat nicht genau sagen, wer denn eigentlich bevorzugt und wer benachteiligt sei. Wenn man die Bundessteuer nicht nur in einem gewissen Lebensabschnitt anschaut, sondern wenn man den ganzen Lebenszyklus anschaut, also inklusive Witwenrente und Perioden, in denen nur einer arbeitet, oder wenn man alle Ebenen - Bund und Kantone - bzw. alle Systeme anschaut, das heisst Steuern und Sozialversicherungen, wird die Frage dann plötzlich etwas unklar.
Fazit: Die Volksinitiative enthält einen Satz, der vor allem bekräftigend deklaratorisch ist; sie enthält aber zwei Sätze, die Nebenwirkungen haben.
Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit der Einigungskonferenz, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.