de Courten Thomas · Nationalrat · 2015-06-11
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-06-11
Wortprotokoll
Ich spreche zu den Artikeln 25 und 26 und begründe den Antrag meiner Minderheit, der darauf abzielt, dass wir im Bereich des elektronischen Patientendossiers ein Gesetz schaffen, das wirklich greift.
Wir haben die Situation, dass es im stationären Bereich die Verpflichtung gibt, dass die Spitäler die Bestimmungen des Gesetzes anwenden sollen. Und wir haben eine Differenz zum Beschluss des Ständerates, der vor allem den ambulanten Bereich vom Geltungsbereich dieses Gesetzes mehr oder weniger ausnehmen will bzw. die Freiwilligkeit dort sicherstellen will. Die Begründung dahinter ist, dass vor allem die ältere Generation der Ärztinnen und Ärzte sich nicht dem Führen eines elektronischen Patientendossiers unterstellen lassen will und das entsprechend nur freiwillig machen möchte.
Wir beraten hier aber ein Instrument, das dazu beitragen soll, dass Qualität und Effizienz im Gesundheitswesen gesteigert werden können. Dieser Punkt ist unbestritten, und wir sind uns einig darüber, dass das Führen eines E-Dossiers mit Gesundheitsdaten letztlich auch dazu beitragen wird, die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu bremsen, zu dämpfen, wenn auch die Kosten dadurch nicht gesenkt werden. Es wird aber sicherlich dazu beitragen, dass die Qualität besser wird und dass die Effizienz gesteigert wird.
Wir sind uns einig, dass wir das für den stationären Bereich einführen wollen. Und der ambulante Bereich soll ausgenommen werden? Das kann nicht sein, wenn wir die Zielsetzung dieses Gesetzes tatsächlich erreichen wollen. Ich bitte Sie deshalb, am bisherigen Beschluss des Nationalrates festzuhalten.
Der bisherige Beschluss sieht vor, dass der stationäre Bereich wie auch das Inkrafttreten geregelt werden und dass für die Ärztinnen und Ärzte, über die ich soeben referiert habe, eine Übergangsfrist von zehn Jahren gelten soll. In zehn Jahren sieht die Welt wieder anders aus. Ich bin sicher, dass bis in zehn Jahren die elektronische Datenverarbeitung auch in der medizinischen Versorgung eine zentrale Rolle spielen wird und dass wir dann nicht mehr darum herumkommen werden, das auch im ambulanten Bereich einzuführen.
Darum bitte ich Sie dringend, hier am Beschluss unseres Rates festzuhalten.