Schenker Silvia · Nationalrat · 2015-06-11
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-06-11
Wortprotokoll
Es verbleiben noch zwei Differenzen zum Ständerat. Diese sind jedoch sehr gewichtig. [PAGE 1026]
In Bezug auf die erste Differenz bei Artikel 3 Absatz 2 kann ich Ihnen seitens der SP-Fraktion sagen, dass wir die Mehrheit unterstützen werden. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass es eine Regelung in diesem Gesetz braucht, damit das Gesundheitspersonal nicht nur bei privaten Leistungserbringern, sondern auch in den öffentlichen Spitälern berechtigt ist, Gesundheitsdaten in die elektronischen Patientendossiers einzuspeisen. Der Bundesrat stellt sich nach wie vor auf den Standpunkt, dass dafür die Verfassungsgrundlage fehle. Uns leuchtet auch nach nochmaligem Prüfen der unterschiedlichen Ansichten zu diesem Thema nicht ein, warum der Bund via Bundesgesetz die Leistungserbringer zum Führen von elektronischen Patientendossiers verpflichten kann, jedoch nicht die entsprechende Kompetenz festlegen darf. Wir bitten Sie also, bei diesem Punkt der Mehrheit zu folgen.
Etwas komplizierter wird es bei der zweiten Differenz. Aufgrund der kurzen Zeit, die uns zur Verfügung stand, seit der Ständerat entschieden hat, war es nicht möglich, in der Fraktion die Angelegenheit zu besprechen. Bei der ersten Beratung hatte die Mehrheit der SP-Fraktion der Bestimmung zugestimmt, dass nicht nur die stationären, sondern auch die ambulanten Leistungserbringer dazu verpflichtet werden sollen, das elektronische Patientendossier als Angebot für ihre Patienten zur Verfügung zu stellen. In der gestrigen Kommissionssitzung ist niemand von der SP-Delegation dieser Variante gefolgt, die heute auf der Fahne als Antrag der Minderheit I (de Courten) erscheint.
Was Herr Steiert vorhin als Kompromiss dargestellt hat und was als Antrag seiner Minderheit II auf der Fahne aufgeführt ist, vermochte jedoch unsere Delegation in ihrer Mehrheit nicht zu überzeugen. Eine zeitliche Staffelung des Obligatoriums, die zur Folge hat, dass die Spitäler drei Jahre Zeit für die Umsetzung erhalten und die Geburtshäuser respektive Pflegeheime fünf Jahre, wird von einigen Fraktionsmitgliedern als Kompromiss empfunden und deshalb unterstützt. Wie viele das sein werden, kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, nicht sagen.
In der Kommissionssitzung stimmte die Mehrheit der anwesenden SP-Mitglieder der Version des Ständerates und der ursprünglichen Version des Bundesrates zu. Das würde heissen, dass für alle stationären Einrichtungen eine einheitliche Zeit von fünf Jahren gilt, bis sie das elektronische Patientendossier zwingend einführen müssen.
Ich bin selber gespannt, welche Variante heute hier obsiegen wird. Eines scheint mir aber klar zu sein: Die Variante der Minderheit I (de Courten) beinhaltet das nicht zu unterschätzende Risiko, dass gegen die Vorlage das Referendum ergriffen wird.