Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19
Wortprotokoll
Mit dem Gütertransportgesetz haben Sie eine breite Auslegeordnung. Was die Bundesverkehrsplanung betrifft, haben wir auch intern eine enge Planung - auch wenn es unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gibt. Das Nationalstrassennetz umfasst knapp 1800 Kilometer, und die anderen Strassen belaufen sich auf 71 000 Kilometer, wofür die Kantone und Gemeinden verantwortlich sind. Und da wäre es viel zu aufwendig, Güterverkehr in der Fläche zu organisieren, welcher alle Strasse beinhaltet. Das wäre zu aufwendig. Wir wollen ja keine Planwirtschaft, sondern die Strasse soll sich zum grössten Teil selber finanzieren. Dann soll auch ein diskriminierungsfreier Zugang erfolgen. Deshalb steht es für uns im Zentrum, den Transitverkehr zu verlagern. Auch mit der Terminalpolitik gibt es im Binnengüterverkehr Möglichkeiten. Aber Sie brauchen ausreichende Mengen - mit nur einem Container pro Monat oder Woche kann das nicht wirtschaftlich betrieben werden. Deshalb ist das Angebot an Terminals wichtig.
Weiter spielt auch die preisliche Situation eine Rolle. Wenn wir im Güterverkehr günstigen Treibstoff haben, spielt das eine Rolle in der gesamten Rechnung. Sie können dann selber bestimmen, ob Sie bereit sind, den Treibstoffpreis anzupassen, damit wir investieren können. Das ist dann auch ein Beitrag, der für den Güterverkehr relevant ist und für die Verkehrsflüsse und für die Entscheide der Logistiker, wo sie welche Güter transportieren, entscheidend sein wird. Wir werden uns in den nächsten Monaten auch mit der Nutzung der ITC und Mobilität noch befassen, weil hier noch Potenzial brachliegt. Hier sind auch die Logistiker interessiert, ihre Organisationsstruktur noch zu verbessern. Das kann der Staat, das ist eine Unterstützung der Privatwirtschaft, die wahrscheinlich noch einiges an Optimierungen bringen wird. Insofern haben wir hier keine Differenz.