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Graber Konrad · Ständerat · 2014-06-19

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-19

Wortprotokoll

Bei der Frage, ob wir einer Rückweisung zustimmen sollen oder nicht, frage ich mich, was der Mehrwert einer Rückweisung wäre. Der Nationalrat hat ja seinen Rückweisungsbeschluss mit der Erwartung verbunden, dass weitere Gespräche geführt werden. Auch Herr Föhn hat in diese Richtung gezielt und sich sogar als Mediator ins Spiel gebracht. In Ihrer Kommission wurde aber deutlich aufgezeigt, dass in diesen Fragen bereits zig Gespräche, zig runde Tische und zig Lösungsansätze geprüft wurden. Wir können nicht davon ausgehen, dass weitere Gespräche in der nächsten Zeit zu den gewünschten Ergebnissen führen werden. Ihre Kommission wurde informiert, dass die überwiegende Zahl von Fussballklubs und auch die Liga sich auf den Standpunkt stellen, sie führten ein Spiel in einem Stadion durch, wie die Zuschauer dorthin kommen und wieder wegfahren, gehe sie nichts an. Die Fans lösten schliesslich ein Billett bei den SBB, und diese seien durch die Transportpflicht verpflichtet, die Zuschauer zu transportieren.

Auch wenn ich diesen Rückweisungsbeschluss des Nationalrates ablehne, bringe ich damit nicht zum Ausdruck, dass die Vorlage als Ei des Kolumbus beurteilt werden müsste. Grundsätzlich handelt es sich aus meiner Sicht um eine zu stark bahnlastige Vorlage, welche vor allem die Interessen der Bahn abdeckt. Die höchste Gefahr und das grösste Gewaltpotenzial entwickelt sich aber heute bei allen Fussballspielen auf dem Weg zwischen Bahnhof und Stadion. Interessant ist auch zu hören, dass offensichtlich vor allem die Behörden und die behördennahen Institutionen die Vorlage unterstützen, wogegen sich die Verbände und Vereine gegen die Vorlage ausgesprochen haben. Es waren aber in der Vergangenheit immer wieder die Verbände und Vereine, die gesamtschweizerische Lösungen verhinderten, so beispielsweise im Zusammenhang mit dem runden Tisch - ein weiterer runder Tisch - des VBS vor und nach der Fussball-Europameisterschaft 2008. Der runde Tisch erarbeitete viele Vorschläge, die letztlich daran scheiterten, dass die Verbände nicht mitzogen. Dies wiederum führte dazu, dass die KKJPD das Zepter übernahm und zum Beispiel das verschärfte Hooligan-Konkordat schaffte.

Die vorliegende Änderung des Personenbeförderungsgesetzes ergänzt nun die Massnahmen der KKJPD in einem Bereich, in dem der Bund zuständig ist. Dass Handlungsbedarf besteht - und das ist dann vor allem auch die Frage im Zusammenhang mit dem Rückweisungsantrag -, wurde in der Kommission auch anhand einer Liste der SBB "Sicherheitsrelevante Vorfälle 2014" eindrücklich dargestellt.

Ich zitiere nur kurz, weshalb ich der Auffassung bin, dass wir jetzt handeln müssen und nicht mit einer Rückweisung das Spiel verzögern sollten:

1. Februar 2014: FC Aarau gegen FC St. Gallen. Vorfall: massiver Böllereinsatz, Sachbeschädigung im Zug.

9. Februar 2014: FC St. Gallen gegen FC Zürich. Wurfgegenstände, Böller, Verweigerung des Zugangs.

16. Februar 2014: FC St. Gallen gegen GC Zürich. Petarden, Missbrauch der Notbremse, Gleisüberschreitungen.

22. Februar 2014: FC Aarau gegen FC Zürich. Wurfgeschosse, Petarden, Missbrauch der Notbremse, Sachbeschädigungen an Zug und Bahnhof.

2. März 2014 - jetzt komme ich noch in meine Nähe -: FC St. Gallen gegen FC Luzern: Gleisüberschreitung durch Fans des FC St. Gallen, dadurch Polizeieinsatz ausgelöst. Und so weiter, und so fort.

Ein Rückweisungsantrag respektive ein Rückweisungsbeschluss bedeutet, dass damit zu rechnen ist, dass diese Entwicklung in der nächsten Zeit fortschreitet. Anhand der Liste der SBB wird ersichtlich, dass wir uns sogar glücklich fühlen dürfen, dass hier noch keine Personenschäden oder sogar [PAGE 688] Todesfälle zu verzeichnen sind. Ein letzter Punkt: Die Vorlage ist meines Erachtens wesentliches Element im Kampf gegen Hooliganismus, und ich bin ein bisschen überrascht, dass Leute, die normalerweise als starke Law-and-order-Vertreter gelten, hier nun auf Zeit spielen. Die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat erachte ich als sehr unglückliches Zeichen. Sie wirkt wie eine Niederlage im Kampf gegen Hooliganismus und gibt jenen Kreisen Auftrieb, die ihr Unwesen treiben. Besser als Zurückweisen wäre meines Erachtens, auf die Vorlage einzutreten und wo gewünscht, wie es Herr Föhn auch angesprochen hat, Verbesserungen anzubringen. Aus meiner Sicht ist Handlungsbedarf gegeben. Eine weitere Diskussion beziehungsweise ein Spielen auf Zeit ist hier nicht angezeigt. Ein Spielen auf Zeit bringt uns in diesen Fragen nicht weiter, und vor allem können wir dann kein gutes Ergebnis in die Pause retten. Ich ersuche Sie also, den Rückweisungsbeschluss des Nationalrates abzulehnen, und in einer zweiten Runde hoffentlich auf das Geschäft dann einzutreten.