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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-19

Wortprotokoll

Herr Ständerat Cramer greift mit seiner Frage sicher eine Thematik auf, bei der es sich lohnt, sie à fond zu studieren; das haben wir auch gemacht. Wir haben seit Längerem eine Arbeitsgruppe, die insbesondere auf Wunsch vieler Zürcher Gemeinden, die rund um den Flughafen liegen, entstanden ist. Für diese Gemeinden ist es nicht erklärlich, dass sie, wenn abends um 22 Uhr vielleicht noch drei Flugzeuge ankommen, in gewissen Gebieten ein absolutes Planungsverbot haben. Wir haben verschiedene Lösungen geprüft; die hier vorgelegte war dann das Schlussergebnis.

Es ist mir klar, es ist ein gewisser Paradigmenwechsel; da haben Sie mit Ihrer Argumentation Recht. Aber die Ämterkonsultation hat ergeben, dass auch in den Ämtern, die das angeschaut haben, klar die Meinung besteht, dass die Lösung gesetzeskonform und auch aus gesundheitlicher Sicht vertretbar ist. Es soll mit der neuen Regelung möglich sein, unter Einhaltung gewisser Randbedingungen neue Gebäude in Gebieten zu erstellen, die ausschliesslich zwischen abends um 22 Uhr und Mitternacht durch Lärm belastet sind, der über den Grenzwerten liegt. Nur darum geht es.

Deshalb ist auch ausschliesslich der Flughafen Zürich betroffen, weil nur der Landesflughafen ein Betriebsreglement hat, das keine Flüge zwischen Mitternacht und morgens um 6 Uhr vorsieht. Genf ist grosszügiger, dort kann auch zwischen 5 und 6 Uhr morgens geflogen werden. Dasselbe gilt in Basel. Deshalb ist es wirklich nur auf den Landesflughafen anwendbar. Bei Regionalflugplätzen sind Starts und Landungen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt, bei Flugfeldern zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Insofern ist es eine Zürcher Lösung.

Ich habe für die Stadtpräsidenten auch Verständnis: Das ist ein immenses Wachstumsgebiet, es gibt viele Einschränkungen. Es ist schwierig, das der Bevölkerung zu vermitteln. Wenn tagsüber die Grenzwerte verletzt werden, dann ist der Fall klar; aber wenn sie in dieser beschränkten Zeit zwischen 22 Uhr und Mitternacht verletzt werden, dann verstehen das die meisten Leute nicht mehr. Mit dieser Fensterlösung, die hier vorgesehen ist, gibt es natürlich eine Lockerung der Raumplanung. Aber wir meinen, sie ist gesundheitspolitisch und umweltpolitisch wirklich gesetzeskonform und vertretbar.

Die Vernehmlassung war bis Ende Mai in Konsultation. Ich habe die Ergebnisse noch nicht gesehen; wir werden das sicher noch einmal einlässlich prüfen. Aber ich glaube, in Genf herrschte auch ein bisschen die Angst, es gelte auch für Genf. Natürlich kommt immer Druck, wenn die Zürcher etwas haben und die Genfer nicht und umgekehrt. Doch rein von der Rechtslage her ist es heute effektiv so, dass man in Genf nicht betroffen ist.