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preparatory:AB 172158

Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. Januar 2014 die am 31. Mai 2012 von der FDP-Liberalen Fraktion eingereichte Motion geprüft. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes zu unterbreiten, damit die Weiterbildungskurse nur für diejenigen Neulenker obligatorisch sind, welche in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben. Die Motionärin will grundsätzlich auch bei der Fahrausbildung am Zweiphasensystem mit dem Führerschein auf Probe festhalten, weil sich der Führerschein auf Probe bewährt habe. Die Weiterbildungskurse sollen aber wie gesagt nur für diejenigen Neulenker obligatorisch sein, welche in der Probezeit eine schwere Verkehrsregelverletzung begangen haben.

Die Motionärin begründet ihren Vorstoss damit, dass die Kosten für die beiden praktischen Wiederholungskurse für die jungen Leute eine überdurchschnittliche Belastung seien. Es bestehe zudem die Gefahr, dass die Qualität und die Anforderungen der Fahrprüfung sinken. Die Fahrprüfung müsse als Reifeprüfung für eine sichere Fahrt gelten. Die Tatsache, dass sich einzelne Neulenker fehlerhaft verhalten, dürfe nicht dazu führen, alle Neulenker als potenziell gefährlich einzustufen und entsprechend zu kriminalisieren.

Zusammen mit dem Bundesrat empfiehlt Ihnen die Kommission grossmehrheitlich, die Motion abzulehnen. Die Kommission begründet dies wie folgt: Es ist eine Tatsache, dass bei Neulenkern ein erhöhtes Unfallrisiko besteht. Die Neulenker stellen im Strassenverkehr eine der Hauptrisikogruppen dar. Mit dem Führerausweis auf Probe sollen Widerhandlungen während der Probezeit strenger geahndet werden. Die Weiterausbildung während der ersten Jahre nach der Führerprüfung soll die fehlende Fahrerfahrung kompensieren. Ziel dieser Zweiphasenausbildung ist es, durch präventive Massnahmen die hohe Unfallbelastung der Neulenker abzusenken. Allgemein wird davon ausgegangen, dass das tiefste Unfallrisiko der Motorfahrzeuglenker erst nach sieben Jahren erreicht wird. Die zweite Ausbildungsphase soll diese Zeit verkürzen. Darum beurteilt die Kommission die Kombination der Zweiphasenausbildung mit dem Führerschein auf Probe grundsätzlich als sinnvoll.

Die Kosten, welche den Teilnehmern der Wiederholungskurse auferlegt werden, stossen auf Kritik. Auch nach Einschätzung der Kommission sind diese relativ hoch und müssen im Rahmen der Evaluation überprüft werden. Für eine abschliessende Beurteilung der Weiterbildungskurse ist es nach Ansicht der Kommission noch zu früh. Gemäss Begründung des Bundesrates wird die Zweiphasenausbildung laufend evaluiert. Die kantonalen Vollzugsbehörden haben ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet, das eine [PAGE 342] Auditierung der Kurse und eine Auswertung der Rückmeldungen der Teilnehmer sicherstellt. Aufgrund dieser Ergebnisse werden laufend Optimierungen vorgenommen, beispielsweise eine Verbesserung der Fähigkeiten der Moderatorinnen und Moderatoren.

Ihre Kommission unterstützt den Weg dieser Evaluation. Sie ist der Meinung, dass auch die Resultate der Arbeitsgruppe Opera 3 abzuwarten sind, welche im Rahmen der dritten Führerschein-Richtlinie der EU die Fahrausbildung und die Führerprüfung prüft. Erst im Anschluss an diese Evaluation sollen dann allfällige Möglichkeiten zur Optimierung der zweiten Phase geprüft werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung eine Reform der Weiterbildungskurse, inklusive Kostenreduktion für die Teilnehmer, für sinnvoll hält. Sie erachtet aber deren Abschaffung als kontraproduktiv, weil dadurch die Unfallgefahr auf den Strassen erhöht würde.

Die Kommission gibt zum Schluss noch zu bedenken, dass die Zweiphasenausbildung erst 2005 in Kraft getreten ist. Mit der Fortführung dieser präventiven Massnahme soll auch die Rechtssicherheit gewährleistet werden. Die gesetzgeberische Verlässlichkeit kommt insbesondere den kantonalen Vollzugsbehörden und privaten Kursanbietern entgegen, welche im Zuge der Umsetzung des Parlamentsentscheides grosse Investitionen getätigt haben.

Der Nationalrat hat die Motion am 26. September 2013 mit 109 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Ihre Kommission beantragt mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls, die Motion abzulehnen.