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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20

Wortprotokoll

Die Schweiz hat für die Stilllegungs- und Entsorgungskosten von Kernkraftwerken eine sehr intelligente Lösung gezimmert, indem sie das Geld ansparen und in einem Fonds äufnen lässt. Insofern ist der Betreiber immer für diese Kosten haftbar, und er muss die Deckung zwangsweise sicherstellen, was ich als kluge Lösung erachte. Im Vergleich zu anderen Staaten, die quasi bei null waren und jetzt Milliarden stemmen müssen, hat sich das als weitsichtig erwiesen.

Deshalb liegt unser Fokus auf der Schätzung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten; dass diese stimmt, ist das A [PAGE 345] und O. Damit haben wir - natürlich abgesehen vom Bereich der Sicherheit - das Risiko hier nämlich am meisten reduziert. Alle fünf Jahre werden diese Kosten angeschaut: Wie hat sich die Rendite im Fonds entwickelt? Wie hat sich die Teuerung entwickelt? Gibt es neue, genauere wissenschaftliche Zahlen, um die Stilllegungs- und Entsorgungskosten erhärten zu können?

Mit jedem Jahr, Frau Ständerätin Fetz, in dem man sich gegen eine Bestimmung möglicher Standorte zur Tiefenlagerung wehrt, wird es übrigens teurer. Ich bin froh, wenn Sie dann, wenn man einen Standort für die Entsorgung gefunden hat, mithelfen, dass die Realisierung nicht nochmals um zwanzig Jahre verzögert wird, sondern dass man dann auch einmal einsieht: Wer A sagt, muss auch B sagen. Im Moment sind wir alle erst bei A, denn B will ja niemand, aber jedes Jahr ohne Lösung kostet wirklich Millionen von Franken. Insofern legen wir grössten Wert auf diese Kostenschätzungen. Im Moment haben wir - wie Herr Ständerat Luginbühl gesagt hat - in dieser Revision, die Sie auch angesprochen haben, im Sinn, Korrekturen vorzunehmen, die sich aus neusten finanzpolitischen und wirtschaftlichen Überlegungen ergeben, und auch einen Puffer einzuführen, der das Risiko nochmals abschwächt. Das ist meines Erachtens das richtige Vorgehen, und das entspricht auch der heutigen Gesetzeslage.

Ich teile die Einwände von Herrn Ständerat Luginbühl. Wenn Sie, Frau Fetz, jetzt einfach in diesem Bereich des Aktienrechtes einen Durchgriff stipulieren, dann müssen Sie mir erklären, weshalb nicht auch bei Gewässerverschmutzungen, die aus Basel kommen, durchgegriffen werden soll. Es gibt auch andere Risiken, die nicht abgesichert sind und bei denen man durchaus auch begründen könnte, dass man ja nicht wolle, dass die Steuerzahler zum Handkuss kommen könnten. Es ist dann schwierig einzugrenzen und zu sagen, das gelte nur in diesem Fall und bei anderen Aktiengesellschaften nicht. Das Hauptargument ist aber, dass bei allen Kernkraftwerken im überwiegenden Masse die öffentliche Hand Aktionär ist. Es sind die Kantone und Städte. Insofern sind es auch die Steuerzahler, die bei einem Durchgriff belastet würden.

Wir haben meines Erachtens zwei Aufgaben: Erstens müssen bei der Sicherheit und beim Controlling die Anforderungen so hoch bleiben, dass wir kein respektive ein sehr geringes Risiko haben. Zweitens muss die Schätzung dem entsprechen, was dannzumal an Kosten für die Stilllegung anfallen wird. Mit Mühleberg und der BKW wird sehr bald die Übungsphase kommen, wo sich dann auch sehr schnell manifestieren wird, ob die Schätzungen zur Stilllegungsphase einigermassen richtig waren und ob das Geld ausreicht.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion abzulehnen.