Luginbühl Werner · Ständerat · 2014-03-20
Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2014-03-20
Wortprotokoll
Gemäss dem heutigen Aktienrecht haftet eine Aktiengesellschaft mit ihrem gesamten Kapital für ihre Verbindlichkeiten. Eine persönliche Haftung der einzelnen Aktionäre für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft ist demgegenüber ausgeschlossen. Mit einem Durchgriff auf die Aktionäre, wie ihn die Motion im Falle von ungedeckten Kosten will, würde von diesem Prinzip abgerückt. Aktionäre würden persönlich für die Verbindlichkeiten der Aktiengesellschaft haften. Eine solche Regelung wäre rechtlich sehr heikel. Sie würde insbesondere die Eigentumsgarantie und den Vertrauensschutz der Aktionäre infrage stellen.
Es ist auch fraglich, ob die von der Motion verlangte Änderung unter dem Aspekt der Verhältnismässigkeit verfassungsmässig wäre. Was heisst konkret "voller Durchgriff auf die Anteilseigner"? Das heisst unter anderem, dass ein massiver Durchgriff auf die Standortkantone erfolgen würde. Diese würden zur Kasse gebeten. Auch in den Standortkantonen leben meines Wissens Steuerzahler. Beziehen nur die Standortkantone, beziehen nur die Konsumenten in den Standortkantonen Strom aus AKW? Bei Weitem nicht! Von Verursacher- und Sachgerechtigkeit könnte bei einer Umsetzung dieses Vorstosses keine Rede sein. Es kommt dazu, dass die Branche angesichts der Herausforderungen der Energiestrategie 2050 und angesichts der bereits vorgesehenen Änderungen der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, die beträchtliche zusätzliche Kosten bedingt, jetzt dringend auf Rechtssicherheit, Stabilität und klare Rahmenbedingungen angewiesen ist.
Insofern bitte ich Sie wie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.