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Bischof Pirmin · Ständerat · 2014-03-20

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Es mag eine Detaildiskussion sein, aber es ist eine, die wir im Zusammenhang mit dem Abstimmungsresultat zur Masseneinwanderungs-Initiative und zum Schicksal der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit in der Schweiz einordnen können.

Es geht darum, dass die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV) vorsieht, dass Arbeiten an einer elektrischen Niederspannungsinstallation eine Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates - mit dem schönen Mädchennamen Esti - benötigen. Das ist nicht einfach ein gesetzgeberisches Versehen. Das macht man aus Sicherheitsgründen, damit nur Personen, die die entsprechenden Berufs- und Ausbildungsvoraussetzungen erfüllen, gefährliche Elektroinstallationen vornehmen können.

Ich bin von der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation nicht befriedigt, und zwar nicht etwa, weil der Bundesrat feststellt, gesetzgeberisch sei eine Diskriminierung schweizerischer Anbieter gegenüber ausländischen Anbietern nicht gegeben. Das stimmt: Ausländische Anbieter beziehungsweise Elektroinstallateure, die in der Schweiz solche Installationen vornehmen können, müssen vorgängig nachweisen, dass sie die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie die schweizerischen Elektroinstallateure. So weit, so gut! Die Situation ist aber die folgende - wie in anderen Branchen auch -: Sie müssten diese Nachweise zwar erbringen, aber sie tun es nicht! Sie kommen als ausländische Elektroinstallateure einfach in die Schweiz, arbeiten ohne Bewilligung, ohne Ausbildung und ohne Fähigkeiten auf den Baustellen und verschwinden wieder.

Der Bundesrat weist zu Recht darauf hin, dass das Esti aus Kosten- und Administrationsgründen nur stichprobenweise entsprechende Kontrollen vornehmen könne. Er weist auch darauf hin, dass es im Jahr 2012, trotz der wenigen Kontrollen, 44 Strafanzeigen gegeben habe und dass die Straffälle zunähmen. Nur können die entsprechenden Bussen nicht eingetrieben werden, denn die Betriebe sind im Ausland, und die ausländischen Staaten setzen diese Strafen in der Regel nicht durch - die flankierenden Massnahmen im Baugewerbe lassen grüssen.

Ich bin nicht befriedigt von der Antwort des Bundesrates, weil ich erwarte, dass auf der Vollzugsebene Massnahmen vorgeschlagen werden, die Frage betreffend, wie man strafbares Verhalten nach schweizerischem Recht sanktionieren kann, wenn eine faktische Diskriminierung eines schweizerischen Gewerbes täglich vorkommt. Entweder sollen, so würde ich erwarten, die Kontrollen verstärkt werden, oder - wenn man sagt, es brauche diese Voraussetzungen gar nicht, die Arbeit sei nicht gefährlich - es sollen die Voraussetzungen auch für schweizerische Betriebe abgesenkt oder wo nötig aufgehoben werden. Oder man integriert in diese Voraussetzungen eine Kautionspflicht für die ausländischen [PAGE 346] Unternehmen mit der Folge, dass sie, noch bevor sie in die Schweiz kommen, entsprechende geldmässige Depots hinterlegen müssen. Dann können sie, wenn sie schweizerisches Recht verletzen, auch sanktioniert werden. Heute lohnt es sich für ausländische Unternehmen kommerziell, schweizerisches Recht gewerbsmässig zu brechen, und das darf nicht die Konsequenz sein.