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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-03-20

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-03-20

Wortprotokoll

Wir haben ja zur Minderheit I und zu den Fragen der Verfassungsmässigkeit und des Landverkehrsabkommens schon Stellung genommen. Ich mache das gerne heute nochmals im Zusammenhang mit den aufgeworfenen Fragen.

Zum Landverkehrsabkommen habe ich jetzt nicht mehr so viel gehört. Diese Frage steht offenbar nicht mehr zur Debatte, nachdem wir von der EU, von Kommissar Kallas, die schriftliche Bestätigung haben, dass der Entwurf des Bundesrates aus Sicht der EU mit dem Landverkehrsabkommen vereinbar ist. Mehr als eine schriftliche Bestätigung kann ich Ihnen nicht bringen. Sie haben auch dazu nochmals ein Gutachten, und zwar von der Universität Genf, das die Vorgehensweise des Bundesrates klar schützt und die Vereinbarkeit definiert.

Bleibt noch die Kritik, der Entwurf des Bundesrates sei nicht verfassungskonform. Dazu zuerst einfach nochmals Folgendes, auch an die Adresse von Herrn Ständerat Stadler: Sie dürfen inhaltlich immer eine andere Meinung vertreten, das ist Ihr gutes Recht als Politiker. Was aber nicht angeht, ist, dass Sie dem Bundesrat vorwerfen, wir würden quasi tricksen, wir hätten die klare Absicht, einen Vollbetrieb dieser beiden Tunnels ins Auge zu fassen, wir würden also quasi ein bisschen ein Gemauschel betreiben, uns nicht ernsthaft um diese Fragen kümmern - und das Volk und das Parlament täuschen. Das kann ich nicht akzeptieren. Der Bundesrat hat sich klar für seinen Entwurf ausgesprochen, wir haben eine verfassungskonforme Lösung, die Kapazitäten der Transitstrassen werden nicht erhöht - nicht erhöht -, und deshalb ist unser Vorgehen verfassungskonform. Sie können eine andere Meinung vertreten, die Alpen-Initiative anführen, nach jedem Strohhalm greifen und das auch medial hochstilisieren, aber den Vorwurf, der Bundesrat schlage absichtlich eine verfassungswidrige Lösung vor, den lasse ich nicht gelten.

Zur Frage der rechtlichen oder physischen Ausgestaltung: Genau weil der Bundesrat verhindern will, dass später mehr als zwei Spuren befahren werden, schlagen wir Ihnen ja diese Gesetzesrevision vor, schlagen wir Ihnen vor, das STVG zu ergänzen, und bringen wir nicht die anderen frühen Ideen, die aufgetaucht waren. Wenn wir einen Tunnel und dazu bauliche Hindernisse, physische Gegenstände haben, ist das eben klar problematisch, denn ein bauliches Hindernis kann man relativ leicht entfernen, und dann können wir diese Garantie, dass die Tunnel einspurig befahren werden, nicht geben. Deshalb diese Gesetzesanpassung, deshalb diese Ergänzung im Gesetz, wonach jeweils nur zwei Spuren vorhanden seien. Das ist eben genau das, was gesagt wird von der Bundesverfassung, vom heutigen Gesetz; das entspricht genau dem, was Professor Mastronardi gesagt hat: Dann sei das eben verfassungskonform verwirklicht.

Ich möchte auch nochmals klären - und das hat das Bundesamt für Justiz, Professor Mader, Ihnen ja auch nochmals bestätigt -, dass es eben bei der Frage der Definition der [PAGE 325] Kapazitätserweiterung nicht darum geht, dass es einfach zwei Tunnels gibt, also mehr Fläche, so sei es. Das ist eben falsch - das sagt auch Herr Griffel -, das ist juristisch nicht korrekt. Vielmehr geht es bei der Frage der Kapazitätserweiterung um das Verkehrsvolumen, das Verkehrsaufkommen, das bewältigt wird. Wenn man eben zusätzliche Fahrflächen in der Nutzung einschränkt, sodass keine Erhöhung der Verkehrskapazität im Sinne des Verfassungsartikels entsteht, so ist das eben verfassungskonform. Deshalb hat das Bundesamt für Justiz ja auch die Definition gewährt. Man kann es verfassungskonform verwirklichen, indem man eben im Gesetz die Nutzung der theoretisch vorhandenen Fahrfläche einschränkt. Das sagt übrigens auch noch ein Kommentar von Professor Lendi zu Artikel 84. Wir haben also genügend Gutachter und Verfassungsrechtler, die diese Einschätzung des Bundesrates und der Verwaltung teilen. Das, denke ich, ist eben das Entscheidende.

Ich bestätige nochmals, auch auf die Frage von Herrn Ständerat Stadler hin: Wer mehr will, wer einen Vollausbau will, wer die gesamten vorhandenen Flächen nutzen will, der muss die Bundesverfassung abändern, der muss effektiv diesen Verfassungsartikel anders formulieren. Das wollen wir nicht; das hat auch die überwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer, der Kantone, nicht gewollt. Deshalb ist dieses Vorgehen verfassungsrechtlich absolut richtig.

Zu staatspolitischen Fragen äussert sich die Politik und nicht die Verwaltung. Mehr habe ich dazu nicht zu sagen. Man kann immer sagen, dass man dann die Bundesverfassung ändern werde. Doch wir ändern sie nur dann, wenn es nötig ist. Und weil es nicht nötig ist, muss man die Bundesverfassung nicht ändern. Wir sind auf der sicheren Seite. Wenn dereinst im Jahr 2040 jemand findet, man möchte die volle Nutzung beider Tunnelröhren, dann muss er genau denselben Weg wie heute wählen: Entweder startet man eine Volksinitiative, oder es wird über das Parlament eine Verfassungsanpassung angestrebt. Das ist der übliche, korrekte Weg. Der steht heute, in zehn Jahren, in zwanzig Jahren, in dreissig Jahren zur Verfügung, wie das in unserer Demokratie üblich ist. Das können Sie nicht verhindern, das ist ein Instrument des Volkes, und auch hier wird die Mehrheit entscheiden. Staatspolitisch geht der Bundesrat meines Erachtens sogar überkorrekt vor, weil wir eine Vorlage gezimmert haben, die dem Referendum untersteht. Das Volk kann sich also äussern dazu. Es kann seine Meinung abgeben.

Wir müssen uns ja auch nichts vormachen, Herr Ständerat Stadler, die Initianten der Alpen-Initiative und andere werden selbstverständlich mit allen Argumenten kommen und sagen, das sei ein Vollausbau usw. Das kennen wir ja bei solchen Abstimmungen; sie werden sich nicht auf die eigentliche Vorlage konzentrieren, sondern auch die hypothetischen Möglichkeiten zur Situation in dreissig Jahren zur Debatte stellen. Damit werden wir uns dann auseinandersetzen. Insofern wird das Volk auch all diese Bedenken, die vorhanden sind, in die Abstimmung einbeziehen. Es ist eben ein neuer Weg, es ist nicht eine Avanti-Neuauflage. Die Avanti-Initiative wollte den Vollausbau, sie hätte deshalb auch eine Verfassungsanpassung zur Folge gehabt. Wir machen das nicht; es ist ein anderer Weg, ein anderer Ansatz. Deshalb sind wir überzeugt, dass sowohl die Definition der Kapazitätserweiterung als auch die im Gesetz effektiv festgenagelte Nutzungseinschränkung uns zu diesem Vorgehen legitimieren.

Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit I (Janiak) abzulehnen. Wir haben genügend Material, es wurde genügend abgeklärt. Sie hatten gestern die Ecopop-Diskussion mit, so glaube ich, weniger Verfassungsgutachten, als Sie sie jetzt in dieser Frage von mir verlangen - "in dubio pro populo", habe ich gehört.