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Graber Konrad · Ständerat · 2014-03-20

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-20

Wortprotokoll

Ich erlaube mir, zuerst noch einen kurzen Bezug zur Eintretensdebatte zu machen, auch weil dazu in der Berichterstattung bis jetzt noch nichts gesagt wurde: Wir hatten in der Kommission insgesamt vier Rückweisungsanträge. Ein Rückweisungsantrag forderte eine Tunnelgebühr und hätte offensichtlich bei Kollege Eder Sympathien gehabt. Er hat am wenigsten Zustimmung gefunden und wird hier deshalb nicht mehr gestellt. Ohne aus der Schule zu plaudern, kann die geneigte Leserin und der geneigte Leser aus dem Stimmenverhältnis von 7 zu 4 bei 2 Enthaltungen ersehen, dass die Befürworter der zweiten Röhre sich geschlossen gegen eine Tunnelgebühr und dass von den Gegnern der zweiten Röhre sich auch nur vier für eine Tunnelgebühr ausgesprochen haben. Ich denke, es ist wichtig, dass wir hier im Plenum diese Information auch noch haben.

Jetzt zu meiner Minderheit II: Gemäss Botschaft haben neunzehn Kantone, teilweise unter Bedingungen, dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt. Sieben Kantone waren dagegen. Es lohnt sich deshalb, die Bedingungen der zustimmenden Kantone noch etwas genauer zu betrachten, bevor man sie einfach zum zustimmenden Lager schlägt. Mit dem Rückweisungsantrag meiner Minderheit II soll erreicht werden, dass diesen Bedingungen der Kantone Rechnung getragen wird. Die Ausführungen beziehen sich hier exemplarisch auf die Stellungnahme der Zentralschweizer Regierungskonferenz, gelten aber selbstverständlich sinngemäss auch für sämtliche anderen Kantone.

In den Ausführungen hat die Zentralschweizer Regierungskonferenz zwar dem Vorschlag einer zweiten Röhre zugestimmt, dies aber an klare Bedingungen geknüpft. Einige, wie der 4-Meter-Korridor und die gesetzliche Verankerung einer Fahrspur pro Richtung sind eingehalten, andere zentrale Bedingungen nicht. Beispielsweise hat die Zentralschweizer Regierungskonferenz die Maximierung der Gebühren und Nutzung des Spielraums gefordert, den das Landverkehrsabkommen bei der Festlegung der Gebühren für den alpenquerenden Schwerverkehr zulässt. Dem Zusatzbericht "Auslegeordnung Strassenbenutzungsgebühren" vom 27. Juni 2012, der der Kommission vorlag, entnehmen wir unter Ziffer 3.6.1., dass der durchschnittliche Abgabebetrag gegenwärtig 39 Franken tiefer liegt, als dies gemäss Landverkehrsabkommen zulässig wäre. Dementsprechend wäre sogar eine Tunnelgebühr bis zu dieser Obergrenze mit dem Landverkehrsabkommen zulässig. Wir hätten also Spielraum, dem Anliegen von Kollege Eder und auch der Zentralschweizer Regierungskonferenz Rechnung zu tragen. Die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels darf zu keiner Benachteiligung von für die Zentralschweiz wichtigen Verkehrsinfrastrukturen führen. Dies gilt selbstredend auch für andere Kantone; das war eine weitere Forderung. [PAGE 326]

Jetzt konkret auf die Zentralschweiz bezogen: Dass die Mittel knapp sind, erfahren wir natürlich auch im Raum Luzern. Der geforderte Bypass dümpelt in der dritten Liga. Von den Varianten lang, mittel und kurz wird jedenfalls zurzeit aus finanziellen Gründen diejenige Variante weiterverfolgt, die der Bevölkerung südlich des Sonnenbergs am wenigsten Freude bereitet. Ob je ein Aufstieg in die zweite Liga oder gar in die Champions League möglich ist, ist absolut ungewiss.

Dass es für andere Kantone ebenfalls Einschränkungen gibt, entnehmen wir beispielsweise den Vorstössen, die heute auch noch traktandiert sind, etwa der Motion Zanetti 13.4180, "Umweltschonender Ausbau der A1 zwischen Luterbach und Härkingen auf sechs Spuren". Hier schreibt der Bundesrat: "Das Astra prüft die Machbarkeit mit einer Kosten-Nutzen- und einer Nachhaltigkeitsanalyse." Genau dasselbe würde ich mir auch für den Teil der Sanierung erwarten und erhoffen, der über die eigentliche Sanierung mit Rola hinausgeht, nämlich die zweite Röhre. Dann haben wir noch die Motion Eberle 13.4186, "Zukunft des Netzbeschlusses", die aber abtraktandiert wurde. Auch hier sagt der Bundesrat mit Verweis auf die sich abzeichnende Finanzierungslücke bei der Spezialfinanzierung Strassenverkehr, dass er die Motion ablehnen muss.

Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist deshalb gefordert, weil es sich hier um ein Sanierungsprojekt mit Investitions- und Ausbaucharakter handelt. Ich wünsche mir, dass insbesondere der Investitionsmehrbedarf gegenüber einer reinen Sanierungsvariante mit Rola im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse anhand derselben Wirksamkeitskriterien beurteilt wird wie ein Agglomerationsprojekt. Es ist aus meiner Sicht nicht zulässig, nicht alle Projekte mit Investitionscharakter - unter Hinweis auf das Finanzierungsgefäss oder darauf, dass es sich um eine Sanierungsvariante handelt - ähnlich oder identisch zu behandeln.

Ich will hier die Regionen nicht gegeneinander ausspielen. Es gibt aber nicht nur die Kohäsion des Landes wegen der Erreichbarkeit des Tessins, die notabene ausgerechnet gemäss Minderheit dank Rola 24 Stunden im Tag während der ganzen Bauzeit sichergestellt wäre. Es gilt auch, darauf zu achten, dass die Kohäsion nicht wegen Fehlallokationen von Mitteln aus Sicht der anderen 25 Kantone gefährdet wird. Diese Diskussion werden wir bei der Finanzierung der entsprechenden Gefässe in Zukunft noch führen.

Schliesslich ist aus meiner Sicht die zentrale Forderung der Zentralschweizer Regierungskonferenz, die auch am Schluss ihrer Stellungnahme unter 4.2, Zustimmung unter Bedingungen, als Ziffer 2 explizit erwähnt ist, nicht erfüllt. Sie verlangt nämlich, dass das, was jetzt offensichtlich in einem Brief nach der Kommissionssitzung bestätigt wurde, in einem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU abzusichern ist, nämlich dass pro Richtung nur eine Fahrspur der Tunnels benutzt wird. Dies ist nicht der Fall, es würde entsprechende Verhandlungen voraussetzen. Diese Verhandlungen müssten sich ja relativ einfach gestalten, wenn die EU damit absolut einverstanden wäre und dies auch nachhaltig bestätigen würde. Nach den Einwänden des Experten Kern in der Kommission wäre eine solche Vereinbarung besonders angezeigt.

Mir sind die Anliegen der Kantone wichtig, vor allem wenn es sich um Rahmenbedingungen für die Zustimmung handelt und um Bedingungen, die die Zentralschweizer Regierungskonferenz für eine Zustimmung gestellt hat. Dazu sagt die Botschaft wenig aus, und dies war auch in der Kommission kein grosses Thema. Die Zentralschweizer Regierungskonferenz war diesbezüglich besonders deutlich. Ich ersuche Sie, diese Bedingungen zu erfüllen oder in der Botschaft aufzuzeigen, wie Sie die Forderungen der Kantone erfüllen wollen.

Folgende zentrale Forderungen der Zentralschweizer Regierungskonferenz sind nicht erfüllt, und dies trifft auch auf Forderungen anderer Kantone zu: Der Spielraum für Gebühren für den alpenquerenden Schwerverkehr wird nicht ausgenutzt; es gibt eine Benachteiligung von Strassenprojekten, stellvertretend erwähne ich hier den Bypass bei Luzern; die Absicherung in einem Abkommen mit der EU, dass jeder Tunnel nur einspurig befahren wird, liegt nicht vor und wurde auch nicht ausgehandelt. Auch andere Kantone haben Bedingungen für eine Zustimmung gestellt, und auch diese werden in der Botschaft nicht beleuchtet.

Ich bitte Sie, meinem Rückweisungsantrag zuzustimmen.