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Hurter Thomas · Nationalrat · 2014-09-24

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-24

Wortprotokoll

Sie kennen sicher alle die Situation auf den heutigen Autobahnen, dass die linke Spur oft nicht freigegeben wird, auch wenn auf der rechten Spur kein Auto fährt. Ganz besonders kann man das bei Autobahnabschnitten mit drei Spuren feststellen. Da stellen Sie fest, dass auf der rechten Seite, ganz rechts, praktisch keine Autos fahren.

Unsere Autobahnen sind je länger, je mehr überlastet. 2012 wurden gemäss dem Bundesamt für Statistik 20 000 Staustunden registriert. Das ist eine Verdoppelung innert vier Jahren. Wir müssen nach neuen Wegen suchen. Neue Wege zu gehen heisst nicht nur Ausbau, sondern auch Massnahmen finden, die eine Verbesserung der Nutzung der Kapazitäten bewirken können. Verkehrsexperten beispielsweise bestätigen, dass bei einem dichten Zweispurverkehr nur 40 Prozent der Verkehrsteilnehmer rechts fahren, während 60 Prozent links fahren. Sie sagen sogar, dass die Verkehrskapazität auf den Autobahnen um 5 bis 10 Prozent erhöht werden könnte.

Sie kennen die aktuelle Rechtslage: Es ist so, dass Sie nur bei Einspurstrecken, bei Beschleunigungsstreifen oder bei Verzögerungsstreifen sowie bei parallelen Kolonnen rechts vorbeifahren dürfen. Die Frage ist aber immer, was eine parallele Kolonne ist. Es geht auch nicht darum, dass man von irgendeiner Spur auf eine andere wechseln kann. Denn bei einer Verzögerung auf dem linken Spurstreifen müssen Sie korrekterweise auf dem rechten Spurstreifen ebenfalls abbremsen. Das ist nämlich gemäss heutiger Gesetzgebung so. Dadurch entsteht ein Handorgeleffekt. Das ist der Sicherheit im Strassenverkehr sicher auch nicht förderlich. Das Hin-und-her-Schlängeln soll nicht erlaubt werden. Das ist genau wie in den USA: "Keep your lane!"

Meine Motion kann eine Klärung dieser Situation herbeiführen, sie kann eine Beruhigung der Fahrweise bewirken. Wir kennen das zum Beispiel aus den USA. Verkehrsflussforscher der Technischen Universität Dresden haben darauf hingewiesen, dass ein Land wie unseres wegen der relativ tiefen Tempos auf unseren Strassen geradezu prädestiniert wäre, das Linksüberholgebot aufzuheben. Wenn nun der Bundesrat in seiner Stellungnahme sagt, dies sei zu gefährlich, dann muss mir jemand hier im Saal erklären, was gefährlicher ist: Ist es gefährlicher, von links nach rechts als von rechts nach links zu fahren? Nein, es ist genau gleich gefährlich. Sie müssen nämlich auf beiden Seiten schauen, ob die Spur frei ist. Insofern ist diese Begründung aus meiner Sicht absolut nicht haltbar.

Mit dem Rechtsvorbeifahren geht es auch nicht darum, das Strassenrowdytum zu fördern. Es ist heute schon so, dass zu schnelles Fahren bestraft wird.

Mit der Annahme meiner Motion helfen Sie, den Verkehrsfluss zu verbessern; Sie helfen, die Bewirtschaftung der Nationalstrassen zu optimieren; Sie helfen, eine Klärung der Rechtslage vorzunehmen; Sie helfen schlussendlich auch ein bisschen, den Stress auf den Strassen zu reduzieren.