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Huber Gabi · Nationalrat · 2014-09-24

Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Frau Rytz hat bei der Begründung ihres Minderheitsantrages auf Nichteintreten den Brief der Urner Regierung erwähnt, und verschiedene Votanten haben auch darauf Bezug genommen. Es steht mir als ehemaliger Regierungsrätin des Kantons Uri selbstverständlich nicht zu, diesen Brief zu kommentieren. Was mir als Sprecherin der Kommissionsmehrheit aber zusteht, ist zu sagen, dass die Urner Regierung in der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen umfassend angehört wurde; diese Meinungsäusserung ist also bekannt, und auch in der nationalrätlichen Kommission hatten wir das entsprechende Protokoll zur Verfügung.

Gegen die Gleichung "Wer für die zweite Röhre ist, ist gegen den Alpenschutz!" möchte ich mich wehren. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass der Alpenschutz auch von bürgerlicher Seite unterstützt wurde.

Die Frage der Kapazitätserweiterung wird zur Glaubensfrage hochstilisiert. Eigentlich ist eine Erweiterung schon in der Bundesverfassung verboten, und jetzt schreiben wir das noch ins Gesetz. Das Referendum ist angekündigt, die ganze Schweiz kann noch einmal darüber abstimmen: Demokratischer geht es nicht. Wie Frau Bundesrätin Leuthard sagte, ist es das bisher einzige Sanierungsprojekt, welches das Parlament in dieser Weise und dazu noch als referendumsfähige Vorlage behandeln kann.

Zum Rückweisungsantrag der Minderheit I möchte ich betreffend Kompatibilität mit dem Landverkehrsabkommen nur noch eines sagen: Hier wäre eher die Frage zu prüfen, ob eine Verletzung des Abkommens nicht gerade darin bestehen könnte, dass die Schweiz sich anschickt, die bestehende Röhre zu sanieren, ohne vorher eine Ersatzröhre zu erstellen! Das Landverkehrsabkommen im Rahmen der Bilateralen I enthält nämlich unter anderem den Grundsatz der Garantie des vereinbarten Verkehrsträgers, und dieser könnte dann eventuell geritzt sein.

Zur Finanzierung möchte ich nur noch den Mitbericht der nationalrätlichen Finanzkommission vom 7. März 2014 an unsere Kommission erwähnen. Darin wird zum Ausdruck gebracht, dass die bundesrätliche Vorlage unterstützt wird.

Das Eintreten wurde in unserer Kommission mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen. Die Rückweisungsanträge, die jetzt als Anträge der Minderheiten I und II vorliegen, wurden mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Rückweisungsantrag, der jetzt als Antrag der Minderheit III vorliegt, wurde mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Die Gesamtabstimmung ergab ein Resultat von 14 zu 9 Stimmen.

Die Petitionen 12.2078 und 12.2079 haben wir im Rahmen dieser Vorlage behandelt. Der Standesinitiative Tessin 10.301 haben wir wie die ständerätliche Kommission keine Folge gegeben, weil das Anliegen im Rahmen der Vorlage, die wir heute debattieren, behandelt wird.

Im Namen der Kommissionsmehrheit ersuche ich Sie um Eintreten und um die Ablehnung sämtlicher Rückweisungsanträge.