Lexipedia

Grossen Jürg · Nationalrat · 2014-09-24

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Wenn Sie auf diese Vorlage eintreten, wird sie uns noch Schmerzen bereiten. Offenbar glauben einige Leute wirklich daran, dass wir den Tunnel gemäss Vorschlag des Bundesrates sanieren können und die beiden Röhren auch später nie und nimmer vierspurig benutzen werden. Ich gehöre nicht zu jenen Leuten, die das glauben. Deshalb beantrage ich Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung dahingehend zu ergänzen, dass auf Transitstrassen im Alpengebiet eine Benutzung zusätzlicher Fahrspuren pro Richtung verboten ist. Damit teste ich Ihre Ehrlichkeit, meine Damen und Herren. Eine Volksabstimmung wird es sowieso geben, das Referendum ist so gut wie sicher. Wenn Sie [PAGE 1740] wirklich an diesen dauerhaften Einspurbetrieb pro Röhre glauben, können Sie meinem Antrag getrost zustimmen. Tun Sie das nicht, dann ist das der klare Beweis dafür, dass Sie nicht an diese Lösung glauben, in Tat und Wahrheit einen Vierspurbetrieb wollen und sich nicht um den Alpenschutz kümmern. Die blosse Verankerung der künstlichen Kapazitätsbremse im Gesetz ist eine schwache Versicherung. Sie kann rasch geändert werden, und dann kann dem Vierspurbetrieb grünes Licht erteilt werden.

Wenn sich auf beiden Seiten des Tunnels Fahrzeuge stundenlang über Kilometer stauen, beispielsweise an Ostern, wird der Druck aus dem In- und Ausland enorm steigen. Das Gesetz kann dann problemlos, rasch und möglicherweise mit einer ebenso kreativen Auslegung auch ohne Volksabstimmung geändert werden. Mit der Verankerung meiner Ergänzung in der Verfassung wäre eine Öffnung des Vierspurbetriebes zwingend mit einer Volksabstimmung verbunden und damit der heute vom Bundesrat vorgeschlagene Plan sauber und dauerhaft festgeschrieben.

Auch der Ständerat diskutierte intensiv darüber, ob eine bauliche Erweiterung per Definition eine Kapazitätserweiterung sei oder ob erst die Freigabe zusätzlicher Fahrspuren diesen Tatbestand erfüllen würde. Meines Erachtens ist die bauliche Erweiterung bereits klar ein Kapazitätsausbau. Da wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, könnte also eine Kapazitätserweiterung ohne explizite Verfassungsergänzung mit einer einfachen Gesetzesänderung vorgenommen werden. Das ist meines Erachtens ein Spiel mit dem Feuer, denn die EU hat ein grosses Interesse daran, diese Kapazität zu verlangen. Der von Frau Bundesrätin Leuthard vorgelegte Brief von Herrn Kallas ist in zehn Jahren wenig wert. Das Verbot einer Kapazitätserweiterung müsste, wenn schon, in einem Abkommen zwischen der Eidgenossenschaft und der EU abgesichert werden. Auf der Basis eines entsprechenden Verfassungsartikels könnte ein derartiges Abkommen ausgearbeitet werden.

Wenn wir unsere heutigen Verkehrsinfrastrukturen auf der Nord-Süd-Achse wie bisher weiterbetreiben, besteht die Chance, dass der Verkehr in den nächsten Jahren nicht unbeschränkt weiterwachsen und zunehmen wird. Wenn wir jedoch die Kapazitäten erhöhen, scheint mir eine Verkehrszunahme auf den Transitachsen so gut wie sicher zu sein. Es war und ist schon immer so gewesen, dass ein höheres Angebot auch zu einer höheren Nachfrage geführt hat. Wer Strassen sät, wird Verkehr ernten.

Wer also will, dass die Verkehrskapazität im Gotthard-Strassentunnel nicht erhöht wird, sollte dem Antrag meiner Minderheit zustimmen, damit die Bundesverfassung entsprechend angepasst wird. Mit dem Rückweisungsantrag haben Sie die Chance und die Pflicht, Ihre ehrlichen Absichten transparent kundzutun. Herzlichen Dank für die Unterstützung des Antrages der Minderheit III.