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Rytz Regula · Nationalrat · 2014-09-24

Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-09-24

Wortprotokoll

Gerne gebe ich Ihnen zu Beginn der Diskussion meine Interessenbindung bekannt. Ich bin Vorstandsmitglied der Alpen-Initiative, und ich bin stolz darauf. Die Alpen-Initiative hat die schweizerische und die europäische Verkehrspolitik massgeblich geprägt. Anstatt tatenlos zuzusehen, wie sich Jahr für Jahr eine wachsende Lastwagenflut durch die sensiblen Alpenräume kämpft, hat das Volk 1994 die Verlagerung des Transitgüterverkehrs auf die Schiene beschlossen. Die von Berglerinnen und Berglern angestossene Alpen-Initiative hat damit eine ganze Welle von politischen Reformen ausgelöst, die bis nach Brüssel wirken, und das ist gut.

Zu den innovativsten Reformen zählt die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe, ein Beispiel für ein Mautsystem, das man auch in Deutschland einführen könnte. Erstmals in der Geschichte der Schweiz wurde zudem ein konkretes Verlagerungsziel in ein Gesetz geschrieben. Sie kennen die Eckwerte, wir werden nachher noch darüber diskutieren. Die Verlagerungspolitik hat bei der Bevölkerung einen grossen Rückhalt. Jeder Versuch, die Strassenkapazitäten rund um die Alpenübergange auszubauen, ist bisher gescheitert - grandios gescheitert z. B. in der Avanti-Abstimmung von 2004. Auch im Kanton Uri hat sich die Bevölkerung in mehreren Abstimmungen für den Alpenschutz und gegen die Lastwagenflut entschieden. Die Urner Regierung steht noch heute dazu, Sie haben alle ihren Brief erhalten.

Die Erfahrungen zeigen: Wer gegen den Alpenschutz antritt, beisst auf Granit. Doch nun sehen die Freunde zusätzlicher Strassenkapazitäten im Alpenraum einen Hoffnungsschimmer. Der Gotthard-Strassentunnel ist heute in die Jahre gekommen und muss saniert werden - das ist unbestritten. Diese Sanierung soll nun dazu missbraucht werden, die ungeliebte zweite Röhre doch noch "durchzustieren", und zwar als sogenannten Sanierungstunnel. Um die rund vierjährige Bauzeit zu überstehen, soll für 2 Milliarden Franken eigens ein zweiter Tunnel in den Berg gebohrt werden. Das ist nicht irgendeine Bohrung. Das ist die Durchlöcherung des Alpenschutzes.

Mit einer abenteuerlichen Konstruktion versucht der Bundesrat, den Anschein von Verfassungsmässigkeit zu wahren. Er verspricht nämlich, trotz zweiter Röhre die Strassenkapazität nicht zu erhöhen und beide Tunnels nur einspurig befahren zu lassen. Konrad Graber hat in der Diskussion im Ständerat klar und deutlich gesagt, was er von diesem Vorschlag hält: "Wer glaubt, dass das Ausland, ja nur schon das Inland auf Dauer akzeptieren werde, dass sich ein Stau vor einer Tunnelröhre bildet, in welcher der Pannenstreifen nicht befahren wird, der glaubt gleichzeitig an den Storch, den Osterhasen und das Christkind." (AB 2014 S 205) Auch Bundesrätin Doris Leuthard hat sich anfänglich eher skeptisch geäussert zu dieser zweiten Röhre. Sie sagte, es würden ja kaum zwei Tunnels gebaut und je eine Spur leergelassen; das wäre ihres Erachtens scheinheilig.

In diesem Punkt stimme ich unserer Verkehrsministerin zu. Nicht weil ich an ihrem guten Willen zweifle, sondern weil ich realistisch bin. Wer wird sich in zwanzig Jahren, wenn der Tunnel gebaut und die alte Röhre saniert ist, noch an die Versprechen von heute erinnern? Wer wird sich gegen die Öffnung aller vier Spuren wehren, wenn im Stau vor dem Tunnel die Motoren und die Gemüter kochen? Die meisten von uns hier werden dann nicht mehr in Amt und Würden sein. Und wir wissen alle, dass Versprechen eine kurze Halbwertszeit haben. Hat nicht der damalige Bundesrat Hans Hürlimann bei der Eröffnung des Gotthardtunnels 1980 versprochen, der Tunnel werde kein Korridor für den Schwerverkehr? Und hat nicht Bundesrätin Elisabeth Kopp hoch und heilig versprochen, es gebe nie "40-Tönner" in der Schweiz? Und wie steht es mit der Umsetzung des Verlagerungsgesetzes? Das ist besonders pikant. Der Bundesrat hat im letzten Verlagerungsbericht erklärt, dass er dieses Gesetz nicht umsetzen, d. h. bis 2018 das Verlagerungsziel nicht erreichen kann. Warum sollen wir an ein neues Gesetz glauben, wenn das alte Gesetz nicht umgesetzt wird?

Die zweite Gotthardröhre ist verfassungswidrig. Sie verschlingt Unsummen von Geld. Und sie ist unnötig, denn der Kanton Tessin ist während der mehrjährigen Sanierungsdauer sehr gut erschlossen. Der Bundesrat hat ja selber aufgezeigt, wie es geht. Zu den provisorischen Verladelösungen sind ganz viele dicke Berichte gemacht worden; diese Berichte sollten jetzt so rasch als möglich in einer Projektierung umgesetzt werden, sodass wir die Verladeanlagen rasch bauen können.

Ich bitte Sie deshalb, auf diese Vorlage nicht einzutreten und den Bundesrat damit zu beauftragen, so rasch als möglich den Plan B, die bereits erarbeitete Verladelösung, umzusetzen.