Walti Beat · Nationalrat · 2014-09-24
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Der Gotthard-Strassentunnel ist in die Jahre gekommen, er genügt den Standards und den heutigen Anforderungen an ein solches Bauwerk nicht mehr. Er muss saniert werden. Es stellt sich heute also nicht die Frage, ob er, sondern wie er saniert werden soll. Die Sanierung der bestehenden Tunnelröhre mit dem vorgezogenen, kapazitätsneutralen Bau einer zweiten Röhre kann kurz mit folgenden Prädikaten umschrieben werden: sicher, nachhaltig, alpenschutzkonform und EU-kompatibel.
Das Risiko schwerer Unfälle wird in einem Tunnelsystem mit richtungsgetrennter einspuriger Führung deutlich geringer sein als heute. Verkehrsbehinderungen oder gar Sperrungen unserer wichtigsten Nord-Süd-Achse können minimiert werden, indem bei Störungen oder während Unterhaltsarbeiten in der einen Röhre auf die andere ausgewichen werden kann. Diese Verbesserung der Systemstabilität ist gerade auch für das Tessin eine erfreuliche Nachricht und hat damit für unser Land eine durchaus staatspolitische Dimension; mein Kollege Giovanni Merlini wird sich vor allem dazu noch äussern.
Schliesslich spricht auch die Nachhaltigkeit für die Sanierungsvariante mit einer zweiten Röhre, und zwar unter finanz- wie auch umweltpolitischen Gesichtspunkten. Die direkten Kosten für eine Tunnelsanierung ohne zweite Röhre wären zwar tiefer, aber gut die Hälfte davon - nämlich mindestens 800 Millionen Franken für die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau der während der mehrjährigen Vollsperrung notwendigen Verladeeinrichtungen - wäre echter und einfacher Cash-out und sofort abzuschreiben. Zudem würde sich dieser Aufwand bei einer nächsten Sanierungsrunde in dreissig bis vierzig Jahren wiederholen. Der immense Landverbrauch sowie die Immissionen bei einer solchen temporären rollenden Landstrasse, der absehbare Umwegverkehr bei den anderen Alpenübergängen sowie die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen einer mehrjährigen Schliessung des Strassentunnels auf die betroffenen Regionen können nur mit dem vorgängigen Bau einer zweiten Röhre verhindert werden.
Zum Schluss noch ein paar Worte zur Frage der Verfassungsmässigkeit und der Übereinstimmung mit dem Landverkehrsabkommen: Letztere wurde bereits in der ständerätlichen Debatte durch ein Schreiben des zuständigen EU-Kommissars bestätigt, die Frau Bundesrätin hat das Schreiben dort zitiert. An der Vereinbarkeit der Vorlage mit dem Alpenschutzartikel habe ich nicht den geringsten Zweifel. Artikel 3a Absatz 2 der Gesetzesvorlage hält klipp und klar fest, [PAGE 1746] dass die Kapazität durch die zweite Tunnelröhre nicht erweitert werden darf. Dies ist eine verbindliche politische Aussage, die wir mit der Zustimmung zu diesem Gesetz heute machen. Die Behauptung, die gesetzliche Beschränkung würde sowieso bei der erstbesten Gelegenheit aufgehoben, geht ins Leere, denn um den Alpenschutz auszuhebeln, bräuchte es nicht nur diese Gesetzesänderung - notabene mit Referendumsmöglichkeit -, sondern auch eine Änderung von Artikel 84 Absatz 3 der Bundesverfassung mit Stände- und mit Volksmehr.
Die Kraftausdrücke, meine Damen und Herren zur Linken, die Sie hier gegenüber den Befürwortern einer zweiten Röhre verwendet haben, kann ich nicht akzeptieren. Ehrlichkeit attestiere ich mir selber auch, Sand in die Augen gestreut wird niemandem, und für dumm verkaufen wollen wir auch niemanden. Bleiben Sie bei den Argumenten, die Sie vielleicht haben. Wenn diese so gut sind, wie Sie meinen, können Sie sich ja entspannen.
Für die FDP-Liberale Fraktion ist dieses Geschäft entscheidungsreif, und die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mit vorgängigem Bau einer zweiten Röhre ohne Kapazitätserweiterung überzeugt in der Sache. Wir werden deshalb darauf eintreten und sämtliche Rückweisungsanträge ablehnen.