Rytz Regula · Nationalrat · 2014-09-24
Rytz Regula · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2014-09-24
Wortprotokoll
Ich kann es kurz machen. Die grüne Fraktion beantragt Ihnen, auf die Änderung des Bundesgesetzes über den Strassentransitverkehr im Alpengebiet, den Bau eines zweiten Gotthard-Strassentunnels, nicht einzutreten. Sie haben es vorhin gehört: Die Vorlage ist ein Steilpass für die Verdoppelung der Strassenkapazität auf der Gotthardachse und ein Eigentor für die Alpenkantone. Anstatt am Gotthard viel Geld für die Projektierung einer zweiten, dauerhaften Sanierungsröhre zu verpulvern, soll das Astra so rasch als möglich die provisorischen Verladeanlagen planen und umsetzen. Das ist genau das, was der Kanton Tessin braucht. Damit kann er es sich auch ersparen, 140 Tage lang ohne direkte Verbindung bestehen zu müssen, wie es mit der zweiten Gotthardröhre passieren würde.
Sollte der Rat trotzdem Eintreten beschliessen, möchten wir die Vorlage gerne zurückweisen. Sie haben es gehört: Viele Fragen sind offen und müssen geklärt werden, bevor wir einen so folgenschweren Entscheid treffen und eine Volksinitiative auf den Müllhaufen der Geschichte werfen. Es ist ja höchst verwunderlich, dass die selbsterklärten Verteidiger der Volksrechte auf der rechten Seite nicht aufschreien, wenn so mit dem Volkswillen gespielt wird.
Ich möchte noch ein paar Gründe nennen, die zur Unterstützung der Rückweisungsanträge führen. Es bestehen z. B. sehr, sehr kontroverse Aussagen bezüglich der Verfassungsmässigkeit. Der Bundesrat sagt, dieses Vorgehen sei verfassungsmässig. Rechtsprofessor Alain Griffel hat in einer Stellungnahme aber sehr schlüssig dargelegt, weshalb die Vorlage des Bundesrates nicht verfassungskonform ist. Er hat erklärt, dass das heute diskutierte Gesetz die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens nicht zu beseitigen vermöge, weil es als Sicherung zur Nichterweiterung der Transitkapazitäten auf der Strasse nicht genüge, denn massgebend sei alleine die konkrete Möglichkeit, zwei Tunnelröhren vierspurig zu befahren. Die gleiche Ansicht vertritt ein anderer Staatsrechtler, Professor Rainer Schweizer. Er hat vor ein paar Tagen in den Medien von einem mittelbaren Verfassungsverstoss gesprochen, von einer Selbsttäuschung und von Fehlinformationen für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Das sind doch starke Worte, die wir nicht einfach ignorieren können.
Auch die Frage der Mittelkonkurrenz zum Strassenunterhalt und zu den Agglomerationsprojekten ist nicht ausreichend geklärt. Die Botschaft des Bundesrates ist hier zwar transparent und offen, das finde ich auch sehr gut, aber sie kann die Folgen dieser Mittelkonkurrenz nicht beziffern. Dass man das tut, ist auch für die Beratung des neuen Strassenfonds wichtig. Deshalb sollten wir hier noch einmal Diskussionen führen und das genauer anschauen.
Wenn unser Rat auf das Geschäft eintritt und die Rückweisung ablehnt, dann steht, Sie haben es gehört, das Referendum vor der Tür. Auch wir Grünen werden es unterstützen, und zwar aus finanzpolitischen, verkehrspolitischen und staatsrechtlichen Gründen. Die Sammelstände sind schon gebucht. Ich bin überzeugt, dass wir die Abstimmung gewinnen können, so wie damals beim "Avanti-Bschiss", denn auch diese Vorlage ist eine Mogelpackung. Es ist für alle, mit denen wir diskutieren, klar, dass wenige Jahre nach der Eröffnung die beiden Röhren vierspurig befahren werden. Damit ist der Alpenschutz ausgehebelt, und das wollen wir nicht.