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Schläfli Urs · Nationalrat · 2014-09-24

Schläfli Urs · Nationalrat · Solothurn · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-24

Wortprotokoll

Was will diese Motion? Die meisten Gemeinden, die im Besitz von Wald sind, haben vor Jahren oder sogar Jahrzehnten ein Waldhaus errichtet. Diese Häuser dienen der Bewirtschaftung des Waldes und bestehen im Wesentlichen aus einer kleinen Werkstatt, einer Garage für das Forstfahrzeug und meistens auch aus einem Aufenthaltsraum für die Mitarbeiter, damit diese sich mindestens in der Mittagspause an einem geschützten Ort aufhalten können. In den letzten Jahren war nun auch in der Waldbewirtschaftung eine Strukturveränderung feststellbar, welche aus ökonomischer Sicht durchaus sinnvoll war: Statt dass jede Gemeinde den Wald mit eigenem Personal und mit einem eigenen Forst- oder Waldhaus bewirtschaftet, wurde die überbetriebliche Zusammenarbeit gefördert oder wurden Betriebsgemeinschaften und Reviere gegründet, welche die Wälder effizienter bewirtschaften können. So weit, so gut. Die Folgen dieser grösseren Bewirtschaftungskreise, dieser Zusammenschlüsse sind nun aber nicht nur im reduzierten Personalbestand spürbar, vielmehr haben auch viele Waldhäuser ihre ursprüngliche Nutzung verloren, da die Bewirtschaftung nun zentral von einem Standort aus erfolgt. Damit stellt sich nun die Frage, was mit den nicht mehr benötigten Waldhäusern geschehen soll. Da sie nicht in der Bauzone liegen, ist eine Umnutzung nach heutigem Gesetz nur schwer möglich.

Wenn Sie meinen Vorschlag hören, diese Waldhäuser seien für gesellschaftliche Anlässe zu öffnen, denken Sie vielleicht an riesige Feste, womöglich jedes Wochenende. Das wird aber bestimmt nicht eintreffen, da bin ich mir sicher. Warum bin ich mir da so sicher? Wald- und Forsthäuser können bereits heute für gesellschaftliche Anlässe vermietet werden. Grundvoraussetzung ist lediglich, dass das Wald- oder Forsthaus noch vom Forstpersonal benützt wird. Dann kann die Gemeinde als Eigentümerin eine solche Vermietung entsprechend der kantonalen Gesetzgebung bereits heute zulassen. Das wird auch gemacht. Ich bin überzeugt, dass viele von Ihnen in diesem Saal schon an solchen Anlässen dabei waren. Vielleicht war es ein Geburtstag, vielleicht war es eine Sitzung mit anschliessendem Jahresschlussessen Ihres Dorfvereins. Ich bin fast sicher, dass es dabei gesittet zu und her ging, wie es auch zu erwarten ist. Es gab vermutlich keine Exzesse, denn sonst wären längst Vorstösse eingereicht worden, die solche Anlässe in Waldhäusern gänzlich verbieten wollten. Aus meiner Sicht ist damit auch bewiesen, dass eine solche Nutzung kaum negative Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat, zumal auch der Gebrauch von Lautsprechern im freien Wald verboten bleibt.

Die Unterscheidung, wann man ein Waldhaus für gesellschaftliche Anlässe vermieten kann und wann nicht, ist zwar vom Gesetz her klar, aber inhaltlich ist sie für mich nicht nachvollziehbar. Warum darf man - ich sage es etwas salopp - in Waldhäusern mit einem Forstfahrzeug in der Garage, das noch zur Waldwirtschaft benötigt wird, gesellschaftliche Anlässe bewilligen? Wenn aber im Nachbardorf in einem ähnlichen Waldhaus die Garage leer steht, das Haus also nicht mehr dem Forst dient, ist der gleiche Anlass nicht mehr erlaubt. Juristisch ist dieser Sachverhalt zwar zu erklären, aber für den logisch denkenden Bürger ist er nicht nachzuvollziehen.

Die minimale Lockerung, wie sie meine Motion verlangt, wird auch nicht einen Ansturm auf die Waldhäuser auslösen, wie das in der Stellungnahme des Bundesrates suggeriert wird. Viele dieser Häuser haben nämlich gar nicht die entsprechende Infrastruktur oder sind zu klein. Zudem dürfen sie baulich nicht vergrössert werden. Allein das Fahrverbot im Wald wird eine gewisse Einschränkung mit sich bringen.

Mit der Annahme dieser Motion werden Sie eine klare Regelung für die Nutzung von für die Waldbewirtschaftung nicht mehr benötigten Waldhäusern erreichen. Es wird kein Quadratmeter Boden überbaut, und es muss kein einziger Baum gefällt werden. Es sind auch keine negativen Auswirkungen auf Raum und Umwelt zu befürchten, zeigt doch die Praxis, dass ein übermässiger Ansturm sich nicht einstellen wird. Ausserdem könnten die Gemeinden als Eigentümer dieser Häuser allenfalls regulierend einwirken.

Mit der Annahme der Motion werden Sie zwar keine Revolution auslösen, allerdings würde damit ein Schritt in eine Richtung gemacht, die vom Bürger verstanden und auch begrüsst würde.

Noch eine kurze Frage an Sie, sehr verehrte Frau Bundesrätin: Wie soll man diese leerstehenden Waldhäuser heutzutage noch nutzen, nachdem sie die Forstwirtschaft selbst auch aufgrund ihrer abgelegenen Lage für Sitzungen nicht mehr benötigt?