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Leuthard Doris · Bundesrat · 2013-09-26

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Inhaltlich hat der Bundesrat mit Ihnen ja keine Differenzen dazu, dass es eine Aufgabe ist, Lärm- und Schadstoffemissionen zu reduzieren. Wir sind der Meinung, dass das geltende Recht und die Praxis der Aufsichtsbehörden diese Aufgabe erfüllen. Die Reduktion der Lärm- und Schadstoffbelastungen erfolgt im Wesentlichen durch den Einsatz leiserer, effizienterer und dem aktuellen Stand der Technik entsprechender Luftfahrzeuge. Sie kennen die Entwicklung dort auch. Die angekündigten Investitionen betreffen fast die Hälfte der bestehenden A340-Flotte der Swiss, die bis 2020 mit den neuesten Fahrzeugen, die weniger Schadstoffe ausstossen und weniger Kerosin benötigen, ausgerüstet sein wird.

Wir haben in Artikel 39 des Luftfahrtgesetzes die Verpflichtung der Flughafenhalter, die Gebühren unter Berücksichtigung der Lärmerzeugung und der Schadstoffemissionen festzulegen. Wir haben hier deshalb auch die periodische Überprüfung der Ausgestaltung der Flughafengebühren [PAGE 1717] durchgeführt - aktuell besteht ja auch der konkrete Fall in Zürich, weil sich der Flugplatzbetreiber mit den Luftfahrtgesellschaften nicht über die Gebühren einigen konnte.

Lärm- und Schadstoffbelastungen machen zudem an der Schweizer Grenze nicht halt. 97 Prozent des Linienverkehrs sind international. Deshalb verfolgen wir, was die Emissionen betrifft, den Ansatz über die Internationalität, konkret die Anbindung des schweizerischen Emissionshandelssystems an das europäische System. Die Verhandlungen sind weit gediehen. Wir hoffen, dass im nächsten Jahr dieser Vertrag zustande kommt. Da gehören, das wissen Sie, auch die Luftzertifikate dazu. Das ist sehr strittig. Hier wird die ICAO noch ein Wörtchen mitreden. Aber wenn die EU an ihren Zielen festhält und wir in dieses System einsteigen, wird das ja dann auch für die Schweiz gültig sein. Im Rahmen der Klimapolitik haben wir, glaube ich, eins gelernt: Hier muss man effektiv koordinieren.

Noch ein wesentliches Element: Bei der Bewilligung von Flugplatzanlagen muss vorher ja eine Umweltverträglichkeitsprüfung stattfinden - Sie kennen das sicher sehr gut auch in Ihrer Funktion als Gemeindepräsident, Herr Hardegger. Hier haben wir z. B. im Rahmen der Genehmigung der fünften Bauetappe dem Flughafen Zürich eine Obergrenze für Stickoxidemissionen auferlegt. Das wird regelmässig geprüft, und der Betreiber erstattet auch regelmässig Bericht darüber. Diese Emissionen sind vielleicht nicht so bekannt, aber gehören natürlich auch zu den Emissionen; das ist wesentlich.

Last, but not least muss man immer wieder betonen, dass die Umweltbelastung gegenüber früher massiv zurückgegangen ist. Gegenüber dem Stand von 2000 sind sowohl die Lärmbelastung als auch die CO2-Emissionen im schweizerischen Luftverkehr heute deutlich geringer.