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preparatory:AB 172461

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2013-09-26

Wortprotokoll

Sie können definieren, was eine Kleinstbaute ist, um anhand dieses Kataloges dann ein allenfalls vereinfachtes Baubewilligungsverfahren anzuordnen. Wenn das der Bundesgesetzgeber tun will, müsste er das stipulieren. Das Parlament hat das z. B. für die Solaranlagen gemacht - innerhalb der Bauzone. Aber dort hat er es jetzt festgelegt; grundsätzlich sind das einfache Baubewilligungsverfahren für alle Kantone. Hier müsste man das wirklich verankern. Sonst können die Kantone schon mit ihrer heutigen Kompetenz Ihr Anliegen umsetzen.