Fluri Kurt · Nationalrat · 2013-09-26
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2013-09-26
Wortprotokoll
In der Volksabstimmung vom 3. März 2013 haben wir im Raumplanungsgesetz unter anderem einen Artikel 18a beschlossen, wonach in Bau- und in Landwirtschaftszonen "auf Dächern genügend angepasste Solaranlagen" keine Baubewilligung mehr benötigen; es besteht lediglich noch eine Meldepflicht. Gemäss Absatz 2 kann das kantonale Recht "bestimmte, ästhetisch wenig empfindliche Typen von Bauzonen festlegen, in denen auch andere Solaranlagen ohne Baubewilligung erstellt werden können". Dann gibt es noch eine weitere Bestimmung, wonach "in klar umschriebenen Typen von Schutzzonen eine Baubewilligungspflicht" vorgesehen werden kann.
Die Revision wird demnächst in Kraft treten, Anfang 2014, nehme ich an. Aus unserer Sicht besteht die Gefahr, dass nun jede Gemeinde eine dieser Differenzierung entsprechende Zonenordnung erlassen muss. Das hiesse, dass 2600 Gemeinden, von denen die meisten vier oder fünf verschiedene Zonen haben, derartige Schutzzonen definieren müssten. Deswegen sind wir auf die etwas dramatisch klingende Zahl von 13 000 neuen Vorschriften gekommen.
Wir schlagen in der Motion vor, dass man die Bewilligungskriterien im Gesetz festlegt und ein rasches Baubewilligungsverfahren vorsieht. Damit würde man die Notwendigkeit einer kommunalen Schutzzonenordnung beseitigen. Der Bundesrat hat dem Vorgehen an sich zugestimmt; er ist der Auffassung, man hätte diese Bestimmung in der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes diskutieren und allenfalls neu formulieren sollen. Nun ist die aktuelle Revision allerdings vom Volk beschlossen worden; sie tritt, wie gesagt, in einigen Monaten in Kraft.
Inhaltlich teilt der Bundesrat unsere Bedenken nicht, weil, wie er schreibt, nicht alle Kantone die erwähnte Kompetenz wahrnehmen würden und sich die Zahl der zu revidierenden Zonenordnungen dementsprechend reduziere. Das ist unsere Differenz. Beim Vorgehen sind wir uns aber einig.
Ich will jetzt nicht zwängen und im soeben beschlossenen RPG eine neue Änderung vorsehen, sondern ich bin damit einverstanden, dass wir das im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des RPG noch einmal diskutieren. Vielleicht haben wir dort dann schon Erfahrungen gemacht, seien es die Erfahrungen in unserem Sinn, dann kann man die Lehren daraus ziehen, oder sei es, dass der Bundesrat Recht erhält, indem eben die ganze Sache doch nicht so kompliziert vollzogen wird, wie wir das befürchten. Mit anderen Worten: Wir werden die Erfahrungen im Rahmen der zweiten Etappe der RPG-Revision beobachten und allenfalls die Gelegenheit benützen, dort diesen Artikel 18a wieder ins Spiel zu bringen. Heute ziehen wir diese Motion zurück.