Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2013-03-19
Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Aeschi Thomas verlangt, dass die Verordnung über den Teuerungsausgleich für die Ratsmitglieder nicht am Anfang, sondern am Ende einer Legislaturperiode beschlossen werden soll. Zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates wird mit einer Verordnung der Bundesversammlung auf den Einkommen, Entschädigungen und Beiträgen ein angemessener Teuerungsausgleich ausgerichtet. Das bedeutet, dass der Teuerungsausgleich ab dem Legislaturbeginn ausbezahlt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Bundesversammlung die entsprechende Änderung vor diesem Zeitpunkt beschliesst, konkret: spätestens in der letzten Session einer Legislaturperiode. Das ist in Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes so geregelt.
Die Bestimmung geht auf einen Antrag von Nationalrat Tschuppert zurück, der vor elf Jahren angenommen wurde. Das haben Sie richtig festgestellt, Herr Aeschi. Die Absicht des Antragstellers war absolut identisch mit der Absicht der parlamentarischen Initiative, die Sie jetzt eingereicht haben. Artikel 14 Absatz 2 des Parlamentsressourcengesetzes ist [PAGE 381] am 1. Dezember 2002 in Kraft getreten und bis heute - das haben Sie auch richtig festgestellt - dreimal zur Anwendung gekommen. In allen drei Fällen wurde die Absicht des Gesetzgebers nicht respektiert: Die Verordnungsänderungen wurden immer in den ersten Monaten der neuen Legislaturperiode vom neuen Parlament beschlossen und auch später in Kraft gesetzt.
Man kann aber auch umgekehrt formulieren, dass durch diese Praxisänderung des Parlamentes auch sehr viel Geld gespart wurde, weil der Teuerungsausgleich nicht schon zu Beginn der Legislatur ausbezahlt wurde, sondern erst später. Das ist also ganz in Ihrem Sinne, Herr Aeschi, da Sie wahrscheinlich ein bisschen sparen möchten.
Weil die gesetzliche Grundlage für das Anliegen von Herrn Nationalrat Aeschi bereits seit elf Jahren vorhanden ist, besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Die Staatspolitische Kommission beantragt darum mit 12 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative wird aber von der Kommission insofern unterstützt, als ein Brief an die Verwaltungsdelegation geschrieben wurde, in dem auf den Wortlaut des Gesetzes aufmerksam gemacht wurde. Die Verwaltungsdelegation wurde auch darauf aufmerksam gemacht, dass die nächste Verordnungsänderung frühzeitig in die Wege geleitet werden muss und dementsprechend weniger Geld gespart werden kann.