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AB 172566

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-19

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, der parlamentarischen Initiative Poggia Folge zu geben. Herr Poggia will Artikel 93 des SchKG dahingehend ergänzen, dass in einem neuen Absatz 1bis festgehalten wird, dass die vom Schuldner effektiv für die Ratenzahlung von Steuern des laufenden Jahres gezahlten Beträge als unpfändbar gelten. Das hat zur Folge, dass diese Steuerzahlungen in die Berechnung des Notbedarfs des betreibungsrechtlichen Existenzminimums aufgenommen werden.

Das ist sehr wichtig; das sehen wir, wenn wir uns die reale Situation vieler Schuldnerinnen und Schuldner in diesem Land vor Augen führen. Laut Bundesamt für Statistik waren in der Schweiz im Jahr 2008 rund 657 000 Personen mit ihren Steuerzahlungen im Verzug. Die Steuern sind der wichtigste Grund für Überschuldungsprobleme von Privatpersonen. Die Situation verschärft sich laufend, weil laufend wieder neue Steuerforderungen entstehen und geltend gemacht werden. Das Problem ist somit völlig ungelöst, wenn diese Beträge bei der Berechnung des Notbedarfs ausgeklammert werden. Das ist der Grund dafür, dass Organisationen wie die private Schuldenberatung Schweiz und Caritas die Initiative Poggia unterstützen.

Die in der Kommission gegen die Initiative geltend gemachten Argumente sind meines Erachtens nicht stichhaltig. Es wurde zum Ersten darauf hingewiesen, dass man ja die Möglichkeit des Steuererlasses habe. Die Hürde des Steuererlasses ist in der Praxis aber hoch. Zudem sichert er keine einheitliche Praxis, denn der Erlass liegt allein im Ermessen der Behörden. Folglich ist eine rechtsgleiche Behandlung nicht gewährleistet.

Zum Zweiten besteht eine krasse Ungleichbehandlung zwischen den ordentlich besteuerten und den quellenbesteuerten Personen, denn wenn ausländische Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer der Quellenbesteuerung unterstehen, wird bei der Berechnung der pfändbaren Quote vom tatsächlich bezahlten Lohn ausgegangen. Das heisst also, dass - anders als bei den ordentlich besteuerten Personen - die laufenden Steuerzahlungen beim Notbedarf mitberücksichtigt werden.

Zum Dritten stellen wir eine ungleiche Behandlung, eine ungleiche Praxis in den Kantonen fest. Die Kantone Solothurn und St. Gallen berechnen den Notbedarf unter Berücksichtigung der laufenden Steuerzahlungen, und diese Praxis ist auch vom Bundesgericht geschützt worden. Die Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten erwartet nun ein klares Signal der Politik zur Änderung des geltenden Gesetzes, damit eine Gleichbehandlung aller gesichert ist. Das würde heissen, dass wir der Initiative Poggia Folge geben müssen.

Die heutige Praxis, wonach die laufenden Steuerschulden nicht berücksichtigt werden, hat auch eine krasse Benachteiligung der öffentlichen Hand zur Folge. Bei privatwirtschaftlichen Gläubigern besteht vielfach die Möglichkeit, dass diese ihre Leistungen bei Zahlungsverzug aussetzen, wie das z. B. die Swisscom macht: Sie stellt bei Zahlungsverzug einfach den Telefondienst ein. Vermieter wiederum haben bei Zahlungsverzug von Mietern die Sicherstellungsmöglichkeit mit einem Retentionsrecht, oder die Forderungen werden beim Grundbedarf berücksichtigt, wie das z. B. beim Telefon der Fall ist. Auf der anderen Seite kann der Staat seine Leistungen bei einem Zahlungsverzug der Bürgerinnen und Bürger nicht einstellen oder den Zugang zur Infrastruktur verweigern. Auch deshalb ist es richtig, dass [PAGE 377] man die laufenden Steuern beim Notbedarf berücksichtigt. Wir wirken damit der Problematik der zunehmenden Verschuldung von Privatpersonen entgegen. Ich möchte auch noch eines sagen: Die Leute, die in diese Verschuldungssituation kommen, haben gar nicht die Möglichkeit, diese Situation z. B. durch Konsumverzicht zu ändern, denn die Steuern werden laufend wieder fällig und sind voraussetzungslos geschuldet.

Ich ersuche Sie deshalb, indem Sie der Initiative Poggia Folge geben, den Menschen zu helfen, die ein geringes Einkommen haben, und zwar so zu helfen, dass sie aus der Verschuldungssituation herauskommen und vor allem dem aktuellen Teufelskreis der Überschuldung entkommen - ein Teufelskreis, der wesentlich durch die laufenden Steuerschulden mitverursacht wird.