Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-03-19
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-19
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel will die Minderheit Gross Andreas erreichen, dass Unterschriftenlisten bei Referenden, deren Eingang innerhalb der Referendumsfrist bei der Amtsstelle bestätigt worden ist, gültig sind, auch wenn die Unterschrift als solche erst nach Ablauf der Frist von 100 Tagen beglaubigt und bescheinigt wird. Es wird geltend gemacht, es könne nicht sein, dass das Referendumsrecht eingeschränkt werde, nur weil zum Beispiel die Post oder eine Gemeinde etwas zögerlich arbeite. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab, und zwar mit 10 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung.
Es ist fraglich, ob so eine solche Erweiterung der Frist im Einklang steht mit der Bundesverfassung. In der Bundesverfassung steht klar, dass 50 000 Unterschriften in 100 Tagen gesammelt werden müssen. Unter Unterschriften versteht man gültige Unterschriften, also beglaubigte und nicht bloss eingereichte Unterschriften.
Zudem wurde in der Kommission geltend gemacht, es bestünden in Tat und Wahrheit in der Praxis keine Probleme, diese Unterschriften in 100 Tagen zusammenzubringen, wenn man sie fortlaufend und nicht erst am Schluss einreiche. Die Frist sei realistisch und könne eingehalten werden. Schliesslich wurde geltend gemacht, Volksrechte, die in der Verfassung verankert seien, benötigten klare Fristen, und mit dem Minderheitsantrag Gross Andreas bestehe die Gefahr, dass diese Frist in der Verfassung verwässert werde.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.