Lexipedia

Glättli Balthasar · Nationalrat · 2014-03-19

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2014-03-19

Wortprotokoll

Wir müssen uns bei der Argumentation, die die Mehrheit hier vorgebracht hat, doch auch eine kritische Gegenfrage erlauben. Die Argumentation war folgende: Wer das Referendum ergreife, müsse dies halt professionell organisieren; er müsse sich bewusst sein, wie das Ganze abläuft, die nötigen Vorkehrungen treffen und sich organisatorisch selbst so aufstellen, dass er auch allfällige Schwächen der Verwaltungen, der Gemeinden, die die Unterschriften überprüfen müssen, kompensieren kann. Bei dieser Argumentation stellt sich eine grundsätzliche Frage: Sind die direktdemokratischen Rechte nur für die Profis da, nur für die NGO, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände und Parteien? Vielleicht haben wir hier, fast schon amtsbedingt, auch ein wenig einen engen Horizont. Ich meine, dass die direktdemokratischen Volksrechte in allererster Linie Rechte der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes seien. Und es ist unsere Aufgabe, sie so zu organisieren, dass die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die diese Rechte wahrnehmen wollen, organisatorisch nichts selber vorkehren müssen, um allfällige Fehler auf der Seite der Verwaltung zu kompensieren. Das zum Punkt, man müsse sich halt besser vorbereiten.

Zum zweiten Punkt, es sei quasi ein Gesetz aufgrund eines Einzelfalls: Ich bin nicht Jurist, aber ich kann Ihnen sagen, dass es mich manchmal auch stört, wie hier in diesem Rat auf einen Einzelfall hin ein Gesetz gemacht wird. Das ist eine schlechte Angewohnheit. Wir haben vorher aber auch gehört, dass es durchaus kein Einzelfall ist, dass beträchtliche Mengen von Unterschriften, die gesammelt werden, am Schluss nicht rechtzeitig in die Zählung einfliessen können. Und das ist der Punkt, wo wir als Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen treffen müssen. Ob diese Unterschriften am Schluss in einem, zehn oder hundert Fällen dazu beitragen, dass ein Referendum zustande kommt oder nicht, fällt in den Bereich der historischen Zufälligkeit. Wir legiferieren nicht im Hinblick auf diese historische Zufälligkeit, sondern wir legiferieren aufgrund einer anerkannten Problematik. Ich möchte hier nicht den Schwarzen Peter einfach den Gemeinden zuspielen und sagen, sie seien schuld an allem. Sie können durchaus auch gute Gründe haben, wenn sie beispielsweise mehrere Referenden gleichzeitig beglaubigen müssen. Es kann eine kleine Gemeinde sein, die nicht die nötigen Ressourcen hat; da muss man Verständnis haben. Verstehen Sie das nicht falsch, es ist nicht eine Kritik an diesen Gemeinden; aber es gibt durchaus mehr als einzelne Fälle, wo das nicht korrekt läuft. Im Hinblick auf diesen Fall müssen wir legiferieren.

Im Sinne von Volksrechten, die nicht nur von uns, den Profis, wahrgenommen werden können, sondern auch von den einfachen Bürgerinnen und Bürgern, bitte ich Sie darum, im Namen der grünen Fraktion, der Minderheit zuzustimmen.