Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-03-19
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-03-19
Wortprotokoll
Selbstverständlich sind auch wir für Eintreten. Das Bundesgesetz über die politischen Rechte ist unterdessen seit etwa 36 Jahren in Kraft. Es hat in dem Sinn eine beachtliche Gültigkeitsdauer, es hat sich bestens bewährt. Nun sehen wir die Implikationen des digitalen Zeitalters am Horizont. Das wird gelegentlich zu einer Revision führen, bis dahin aber braucht es eine weitere Etappe der Entwicklung der Vote électronique und die Überprüfung der Auswirkungen. Deshalb ist es nötig, dass wir heute Morgen die beiden Motionen ablehnen, die diesen Prozess aufhalten wollen.
Zu den Details des vorliegenden Reformwerks: Wir sind der Auffassung, dass bei der Umsetzung auf Gesetzesebene in Artikel 13 Absatz 3 der parlamentarischen Initiative Joder 11.502 nachzuleben ist, der unsere SPK Folge gegeben hat. Die Minderheit Gross Andreas muss eine Grenze festlegen; das ist aber notwendigerweise - dies ist nicht negativ gemeint - rein willkürlich. Weshalb 0,1 Prozent und nicht etwa 0,2 Prozent?
Wir sind der Auffassung, dass nicht zuletzt auch in Anbetracht der parlamentarischen Initiative Joder das Glaubhaftmachen einer materiellen Unregelmässigkeit sinnvoller ist. Daraus wird sich mit der Zeit eine Praxis entwickeln müssen. Es wird zweifellos Fälle geben, in denen man die Glaubhaftmachung ablehnt oder in denen das Kriterium des sehr knappen Ergebnisses so oder anders interpretiert wird. Daraus wird sich eine gewisse Praxis entwickeln. Wir erachten dies als sinnvoller als die Festlegung einer starren Grenze.
Wir bitten Sie deshalb, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen; die Formulierung wurde mit 14 zu 8 Stimmen angenommen.
Ich verweise auf Seite 7 der Fahne; dort befinden wir uns in der Minderheit. Dort geht es um die Frage, welche Namen gestrichen werden, wenn ein Wahlzettel mehr Namen enthält, als Sitze zu vergeben sind. Wir sind der Auffassung, dass die handschriftliche Eintragung eines Namens ein Indiz dafür ist, dass man diese Kandidatin, diesen Kandidaten explizit wählen will. Wir halten es deshalb für falsch, wenn genau diese Person wieder gestrichen wird. Wir sind der Meinung, dass diese handschriftliche Eintragung eine Präferenz gegenüber den vorgedruckten Namen verdient.
Deswegen bitten wir Sie, hier der Minderheit zu folgen. Im Übrigen ist die Mehrheit nur mit Stichentscheid der Kommissionspräsidentin zustande gekommen. Das Ergebnis war 8 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen.
Bei Artikel 62 sind wir der Meinung, dass der einmalige Fall von Genf, der zum Scheitern des Referendums geführt hat, nicht dazu dienen darf, nun das Gesetz so anzupassen, dass de facto halt eben doch die Referendumsfrist verlängert wird. Ich weiss, Herr Gross und die Minderheit bestreiten das vehement. Aber heute wissen alle Referendums- und auch Initiativkomitees, dass bei der Unterschriftensammlung eine gewisse Sicherheitsmarge einzuplanen ist, weil die beglaubigten Unterschriften zurückgesandt werden müssen. Wenn nun dieser Rückversand mit der Formulierung der Minderheit ausgeklammert wird, dann wird die Referendumsfrist de facto doch verlängert, und zwar wegen eines einzelnen Falles. Das wollen wir nicht. Wir sind auch der Meinung, dass die Formulierung von Herrn Gross vorhin, dass heute die Initiativkomitees auf das Gutdünken der lokalen Behörden angewiesen seien, übertrieben ist. Es ist nicht das Gutdünken. Immerhin darf ich auf den Absatz 2 von Artikel 62 verweisen, wo steht, dass die Listen "unverzüglich" den Absendern zurückzusenden sind. Ich darf auch darauf verweisen, dass es bis heute nach wie vor nicht häufig vorkommt, dass dieser Rückversand zu spät erfolgt. Deshalb sind wir der Meinung - und das sind wir schon immer gewesen, wir haben dieses Anliegen schon immer abgelehnt -, dass dieser Einzelfall nicht dazu führen darf, dass de facto die Referendumsfrist verlängert wird.
Bei Artikel 85 sind wir der Meinung, dass wir in unseren Wahlbüros nun wirklich keine Beobachter brauchen. Der Vergleich mit dem Ausland hinkt massiv. Daraus schliessen zu wollen, dass wir diese Beobachter ablehnen, weil wir Angst vor einer Überprüfung hätten, ist gelinde gesagt sehr polemisch. Die Ablehnung dieses Antrages stützt das Vertrauen in unsere Wahlbüros. Solange wir nicht einen Missbrauch oder eine unsorgfältige Behandlung der Stimmabgabe konstatieren müssen, besteht für uns überhaupt kein Grund, einen Beobachterstatus einräumen zu wollen.
Wir bitten Sie mit der Mehrheit, diesen Antrag abzulehnen.
Nun noch zum Einzelantrag Streiff: Er hat uns in der Kommission nicht vorgelegen. Er ist auch nicht Bestandteil der Botschaft, und wir sind der Meinung, dass man nicht während eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Ideen "hineinbasteln" kann, und zwar rein vom Verfahren her, unabhängig vom Inhalt. Frau Streiff soll ihren Antrag in Form eines Vorstosses einreichen. Sie kann ihr Anliegen im Rahmen der nächsten Revision formulieren, aber wir sind der Auffassung, dass es nicht geht, dass man nun in diesem Stadium einen Antrag einbringt, über den wir bisher nicht diskutiert haben.
Wir bitten Sie deshalb, diesen Einzelantrag abzulehnen.