Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-03-19
Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-03-19
Wortprotokoll
Der Antrag Streiff zu Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe b ist der Kommission nicht vorgelegen. Es gibt keine Kommissionsmeinung.
Ich persönlich beantrage Ihnen, diesem Antrag aus folgendem Grund zuzustimmen: Nach geltendem Recht muss eine politische Partei, die bei der Bundeskanzlei registriert ist, zur Einreichung des Wahlvorschlags nicht auch noch Unterschriften von stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger beibringen, sofern sie im entsprechenden Kanton nur eine Wahlliste einreicht. Wenn sie mehr als eine Wahlliste einreicht, muss sie nach geltendem Recht diese Unterschriften noch beibringen. Diese Differenzierung macht keinen Sinn: Wenn eine politische Partei registriert ist, soll sie diese Unterschriften für die Einreichung der Wahlvorschläge nicht einreichen müssen, unabhängig davon, ob sie in einem Kanton eine, zwei oder drei Listen einreicht. Diese Vereinfachung wird mit dem Antrag Streiff zu Artikel 24 Absatz 3 Buchstabe b erreicht.
Ich empfehle Ihnen, dem Antrag Streiff zuzustimmen.