Lexipedia

Amherd Viola · Nationalrat · 2014-03-19

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-19

Wortprotokoll

Mit meinem Postulat 12.4240 habe ich bereits im Jahre 2012 auf ein Problem bei der Verfolgung von Bestechungs- und Korruptionsfällen aufmerksam gemacht und den Bundesrat gebeten, diesbezüglich tätig zu werden - dies unter dem Eindruck des Insieme-Debakels. Die seitherigen Ereignisse im Staatssekretariat für Wirtschaft, welche Korruption und Bestechung im grossen Stil offenbaren, bestärken mich in meiner Überzeugung, dass ich mit meinem Postulat den Finger auf einen wunden Punkt lege, der unbedingt angeschaut werden muss.

Es geht um Folgendes: Die Ermittlungsbehörden kommen gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzkontrolle nur mit Zustimmung des Direktors zu Aussagen und Akten. Das ginge ja noch.Der Direktor der Finanzkontrolle muss aber, bevor er die Ermächtigung zu Aussagen und zur Aktenherausgabe erteilt, die Zustimmung des Vorstehers des betroffenen Departementes einholen. Und hier liegt das Problem. Es braucht wenig Fantasie, um sich auszumalen, was eine solche Anfrage beim zuständigen Departement auslösen kann. Auch wenn dieses die Zustimmung bereitwillig erteilt, wird die Ermittlung erschwert, zumal die in diesem Zeitpunkt mutmasslich in den Bestechungsfall involvierten Personen Beweismittel verschwinden lassen und sich auf die Untersuchung vorbereiten können. Dass der Gedanke an diese Möglichkeit nicht einem Kriminalroman entstammt oder frei erfunden ist, zeigen die aktuellen Vorkommnisse beim Seco. Seit mehr als einem Jahrzehnt war den Vorgesetzten des unter Korruptionsverdacht stehenden Mitarbeiters bekannt, dass etwas nicht stimmt. Unternommen wurde nichts, bis das Ganze dann wie ein Vulkan ausgebrochen und an die Öffentlichkeit gelangt ist.

Glauben Sie, dass das zuständige Departement den Strafuntersuchungsbehörden einfach so grünes Licht gegeben hätte, nachdem die Sache jahrelang offensichtlich unterschätzt und nicht einmal als einer Administrativuntersuchung würdig befunden wurde? Ich begegne meinen Mitmenschen grundsätzlich mit Vertrauen. Aber hier gehe nicht einmal ich davon aus, dass die Ermittler die notwendigen Informationen rechtzeitig und ungefiltert erhalten hätten. Oft ist es nämlich so, dass die Ermittlungsbehörden aus Querverbindungen zu anderen Fällen auf Korruptionstatbestände stossen, die im entsprechenden Departement ausser den direkt betroffenen Personen noch niemandem bekannt sind. Genau an diesem Punkt ist ein unmittelbares Eingreifen der Ermittler unabdingbar, ein solches ist aber aufgrund von Artikel 4 des Finanzkontrollgesetzes infrage gestellt.

Deshalb verlange ich, dass die Aufhebung dieses Zustimmungserfordernisses geprüft werde. Mit der Zustimmung zu meinem Postulat haben Sie Gelegenheit, im Bereich der Verfolgung von Korruption und Bestechung eine Verbesserung anzustossen, die ganz sicher auch eine präventive Wirkung haben wird.

Aufgrund der jüngsten Vorfälle erlaube ich mir, den Bundesrat anzufragen, ob er seine Meinung nicht ändern und mein Postulat zur Annahme empfehlen will. Es ist für mich nämlich schwer verständlich, dass nicht einmal ein Prüfungsauftrag in diesem Sinne angenommen werden soll.

Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen. Vielleicht ist dies ein Entscheid, der unser Land auf der Rangliste des Korruptionsindex von Transparency International weiter nach vorne, in den Bereich der Platzierungen der skandinavischen Länder bringt. Dies würde der Schweiz gut anstehen.